ZdK-Präsidentin warnt vor Flucht in „autoritäre Politik und außenpolitische Isolation“

ZdK-Präsidentin warnt vor Flucht in „autoritäre Politik und außenpolitische Isolation“

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat vor einer „von populistischen Parteien“ inszenierten Flucht „in eine autoritäre Politik und außenpolitische Isolation“ gewarnt. Eine solche Flucht sei „Drückebergerei vor Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt“, so Stetter-Karp am Montag.

Im Vorfeld der Ende Februar anstehenden Bundestagswahl erklärte die ZdK-Präsidentin: „Die Werte der liberalen Demokratie stehen unter massivem Druck, wo das Recht der Starken zum Politikersatz gemacht wird. Wir sehen dies auch im Kampf der Ukraine um ihre Freiheit und Eigenständigkeit, im Kampf gegen die russische Aggression. Imperialismus und Egoismus zerstören den Frieden.“

Der Generalsekretär des ZdK, Marc Frings, betonte seinerseits: „Noch nie ging es bei einer Bundestagswahl so existenziell darum, ob Demokratie und Menschwürde weiterhin für uns zählen – oder nicht.“

„Starke antidemokratische Kräfte sind am Werk, rechtsextreme Bewegungen haben Teile der bürgerlichen Mitte erfasst“, zeigte sich Frings, der lange Jahre für die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung arbeitete, überzeugt. „Das ZdK bekräftigt seine Haltung, dass eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der AfD nicht ins Kalkül gezogen werden darf.“

In einem vierseitigen Papier hat das ZdK seine „Erwartungen“ im Bundestagswahljahr 2025 formuliert. Man vertrete dabei „die Anliegen der katholischen Gläubigen in Deutschland“.

„Migrationspolitik muss dem Anspruch der Menschenwürde und der Menschenrechte genügen und fair gestaltet sein“, forderte das ZdK. „Eine Welt, in der Geflüchtete kein Schutzgesuch mehr stellen können, wäre ein entsolidarisierter Ort. Geflüchtete haben das Recht, einen Asylantrag zu stellen – auch und gerade in Deutschland. Dieses Menschenrecht darf nicht durch Aufnahmekontingente eingeschränkt werden. Wir fordern die Abschaffung der Obergrenze für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und einen Rechtsanspruch auf Geschwisternachzug.“

Zum Thema Abtreibung erklärte das ZdK: „Mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche treten wir entschieden für die doppelte Anwaltschaft für die Selbstbestimmung der Frau und das ungeborene Leben ein, verbunden mit einer verpflichtenden Beratung. Die aktuelle Regelung von §218 StGB stellt ein angemessenes Schutzkonzept dar.“

Die katholische Kirche lehnt – nicht nur unter Berufung auf die Heilige Schrift und die Überlieferung, sondern auch auf das Naturrecht – Abtreibungen grundsätzlich ab. Die gegenwärtige Regelung zu Abtreibungen nimmt den Tod von mehr als 100.000 ungeborenen Kindern pro Jahr in Kauf, weil das grundsätzliche strafrechtliche Verbot wegen weitreichender Ausnahmeregelungen in zahllosen Fällen nicht greift.

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