Gericht weist Anklage gegen schottische Großmutter in Zensurzone vorläufig ab

Gericht weist Anklage gegen schottische Großmutter in Zensurzone vorläufig ab

Ein schottisches Gericht hat am Montag die Anklage gegen Rose Docherty (75) vorläufig fallengelassen. Sie war im September 2025 zum zweiten Mal nach dem schottischen Zensurzonengesetz vor einem Abtreibungszentrum verhaftet worden. Der zuständige Richter am Glasgow Sheriff Court befand jedoch, dass die Staatsanwaltschaft keinen Tatbestand nach schottischem Recht nachgewiesen habe.

„Ich wurde verhaftet, angeklagt und verfolgt für nichts anderes als das friedliche Einladen zu einem freiwilligen Gespräch auf einem öffentlichen Platz, den ich betreten durfte“, sagte Docherty nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude. „Nur dafür, dass ich für die Einsamen, die Ängstlichen und die Genötigten erreichbar war, wurde ich wie eine gewaltbereite Kriminelle behandelt. Zum Glück wurden die Anklagen heute fallengelassen.“

Docherty hatte vor dem Queen Elizabeth University Hospital in Glasgow ein Schild gehalten, auf dem stand: „Coercion is a crime, here to talk, only if you want“ (auf Deutsch: „Nötigung ist eine Straftat. Ich bin hier, um mit Ihnen zu reden – aber nur, wenn Sie möchten“).

Sie sprach niemanden an, diskutierte Abtreibung nicht und blockierte keinen Zugang. Nach dem Zensurzonengesetz ist es verboten, Personen innerhalb eines 200-Meter-Radius um Krankenhäuser mit Abtreibungsangeboten zu „beeinflussen“. Verstöße können mit bis zu 10.000 Pfund bestraft werden.

Bei einer Anhörung am 20. April räumte die Staatsanwaltschaft ein, noch keine Beweise dafür zu haben, dass auch nur eine Person im Sperrbereich durch Dochertys Verhalten beeinflusst worden war. Auf Nachfrage von dem zuständigen Richter, ob es eine Beweisgrundlage für eine Verurteilung gebe, antwortete der Staatsanwalt: „Derzeit nicht, aber das könnte sich nach unseren weiteren Nachforschungen noch ändern.“

Die Anklage wurde daraufhin vorläufig abgewiesen. Eine Entscheidung dieser Art lässt eine Wiederaufnahme zu, sollte die Staatsanwaltschaft neue Beweise vorlegen.

Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater bei der Menschenrechtsorganisation ADF International, die Dochertys Verteidigung koordinierte, kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf. „Niemand sollte jemals wegen einer friedlichen Meinungsäußerung kriminalisiert werden, erst recht nicht wegen eines friedlichen und freiwilligen Gesprächsangebots“, sagte er.

Im Februar 2025 war Docherty zum ersten Mal verhaftet worden, weil sie dasselbe Schild vor derselben Einrichtung gehalten hatte. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im August 2025 ein, ohne dass es zur Verhandlung kam.

Im September 2025 erfolgte dann die zweite Verhaftung. Docherty wurde dabei mit Handschellen gefesselt, in einem Polizeiwagen abtransportiert und mehr als zwei Stunden in einer Zelle festgehalten – obwohl die Behörden wussten, dass sie eine doppelte Hüftprothese hat.

Dochertys Verhaftungen hatten international Aufmerksamkeit erregt. Die schottische Bischofskonferenz hatte Bedenken geäußert, aber auch US-Vizepräsident JD Vance hob das schottische Zensurzonengesetz in seiner Rede bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025 als besonders besorgniserregend hervor.

Ähnliche Zensurzonengesetze gelten seit Oktober 2024 auch in England und Wales. Isabel Vaughan-Spruce steht dort im Oktober wegen stillen Betens in einer Zensurzone vor Gericht.

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