Trägerverein verlangt Rücknahme von Finanzauflagen gegen Portal kath.ch
Der Trägerverein des Katholischen Medienzentrums Zürich hat am 29. April die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) aufgefordert, ihre Finanzauflagen gegenüber dem Medienportal kath.ch zurückzunehmen. Bei der RKZ handelt es sich um den Zusammenschluss der katholischen kantonalkirchlichen Organisationen, also der Landeskirchen.
„Sicher finanziert ist das Medienzentrum bis Ende Juni“, sagte Vorstandsmitglied Nadia Omar. Bei ihrer Plenarversammlung im Dezember 2025 hatte die RKZ beschlossen, die Auszahlung der zweiten Subventionstranche für 2026 an die Erfüllung bestimmter Auflagen zu knüpfen.
Insgesamt könnte das Medienzentrum für das laufende Jahr mit 1.183.200 Franken (1,29 Mio. Euro) rechnen. Vorerst gesichert ist nur die erste Jahreshälfte. Nur das Zürcher Zentrum ist von den Auflagen betroffen. Beim Lausanner und beim Tessiner Schwesterzentrum gelten sie nicht.
Konkret verlangte die RKZ eine breitere Themenpalette und eine stärkere Vernetzung mit kirchlichen Institutionen. Die Themenauswahl solle „weniger klerikal“ und „gesellschaftlich breiter“ sein, erläuterte Sabine Stalder, stellvertretende RKZ-Generalsekretärin, bei der Generalversammlung.
Bereits 2024 hatte das Medienzentrum eine schwere Krise durchlebt. Im Juni 2024 wurde der gesamte Vorstand ausgewechselt, nachdem die Schweizer Bischofskonferenz die Wahl der Journalistin Annalena Müller zur Co-Direktorin und Redaktionsleiterin von kath.ch nicht bestätigt hatte.
Müller hatte in einem umstrittenen Beitrag die Jungfräulichkeit Mariens infrage gestellt. Sie bezeichnete das Dogma der Jungfrauengeburt direkt als „ein literarisches Konstrukt, das biologisch unmöglich ist“.
Weiter schrieb sie: „Das Fortbestehen der Jungfräulichkeit wäre theoretisch möglich: wenn Maria durch einen Kaiserschnitt entbunden hat. Einen solchen vor dem 20. Jahrhundert zu überleben, war jedoch nur durch ein Wunder möglich. Aber wer Jungfrauen befruchten kann, der vermag sie wohl auch wundersam zu entbinden, oder?“
Bei der Generalversammlung stießen die Auflagen der RKZ auf scharfe Kritik. Robert Zemp von der Berner Landeskirche zeigte sich „entsetzt“. Es müsse ein „Verbrechen im Raum“ sein, denn es sei nicht klar, was dem Medienzentrum vorgeworfen werde: „Das ist eine Blackbox“, sagte er.
Cyrill Bischof, Vertreter der Landeskirche Thurgau und Präsident der für die Medienzentren zuständigen RKZ-Fachgruppe 2, räumte ein, die RKZ sei „vorangestürmt“. Die Schweizer Bischofskonferenz habe im Differenzbereinigungsverfahren jedoch zugestimmt.
Urban Fink von der Inländischen Mission verlangte ein transparenteres Vorgehen. Als Mitglied könne er sich „übertölpelt“ vorkommen. „Ich hoffe, dass RKZ und SBK qualifizierte Entscheide treffen“, erklärte er.
Den Anstoß zum Antrag gab der Schweizer Kapuziner Willi Anderau. Er bezeichnete das Vorgehen der RKZ als „Hauruck-Methode“, die mehr zerstöre als bringe und „nicht gerade sozial und einer Kirche eigentlich nicht würdig“ sei.
Anderau forderte die Generalversammlung auf, die RKZ zu bitten, den „Steckenzieher-Beschluss“ aufzuheben und die Finanzierung bis zum Vorliegen eines neuen Grundauftrags zuzusichern. Urban Fink ergänzte den Antrag um die Forderung nach Einhaltung der laufenden Leistungsvereinbarung.
Hintergrund der Spannungen ist auch eine umfassende Einsparung seitens der RKZ. An ihrer Plenarversammlung Ende November 2025 verabschiedete die Dachorganisation einen Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2030, der die Mittel für mitfinanzierte Institutionen um insgesamt 700.000 Franken (763.000 Euro) jährlich kürzt. Für die sprachregionale Medienarbeit sind ab 2027 noch 2,47 Millionen Franken (2,69 Mio. Euro) vorgesehen, gegenüber rund 2,53 Millionen Franken (2,76 Mio. Euro) im Jahr 2025.
