Vatikanisches Gericht fordert teilweise Neuverhandlung des Falls von Kardinal Becciu

Vatikanisches Gericht fordert teilweise Neuverhandlung des Falls von Kardinal Becciu

Das vatikanische Berufungsgericht hat eine teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens in dem vielbeachteten Fall rund um die Londoner Immobilienfinanzierung angeordnet. Wesentliche Teile des ursprünglichen Verfahrens seien aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig.

Der Fall geht auf eine Investition des vatikanischen Staatssekretariats in Höhe von rund 350 Millionen Pfund in eine Luxusimmobilie im Londoner Stadtteil Chelsea an der Sloane Avenue zurück – ein Geschäft, das dem Heiligen Stuhl geschätzte Verluste von bis zu 139 Millionen Euro bescherte.

In einer Entscheidung vom 17. März stellten die Richter eine „relative Nichtigkeit“ des Verfahrens fest, das die Investition des Staatssekretariats in das Londoner Gebäude betraf und weithin als „Prozess des Jahrhunderts“ bekannt ist. Das Urteil hebt weder das ursprüngliche Verfahren noch dessen Urteile auf, verlangt jedoch, dass Teile des Falls neu verhandelt werden.

Das ursprüngliche Verfahren endete im Dezember 2023 nach 86 Verhandlungstagen. Das vatikanische Gericht verurteilte Kardinal Angelo Becciu zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft sowie zu einem lebenslangen Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter. Damit wurde zum ersten Mal überhaupt ein Kardinal von einem Gericht des Heiligen Stuhls verurteilt. Neun der zehn Angeklagten wurden wegen verschiedener Anklagepunkte für schuldig befunden, darunter Unterschlagung, Betrug, Geldwäsche und Machtmissbrauch.

Das Gericht stellte fest, dass vier von Papst Franziskus während der Ermittlungen erlassene Dekrete – die Verfahrensregeln änderten und nicht öffentlich verkündet wurden – die Rechtmäßigkeit einiger Ermittlungshandlungen untergruben.

Infolgedessen muss die Staatsanwaltschaft bis zum 30. April das gesamte Beweismaterial erneut vorlegen. Ein neuer Zeitplan für das Verfahren soll anschließend festgelegt werden.

Das ursprüngliche Verfahren endete mit Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 37 Jahren und einer Schadensersatzforderung in Höhe von rund 200 Millionen Euro.

Die Verteidigung hatte lange argumentiert, dass der Fall durch unvollständige Beweisvorlagen und Verfahrensunregelmäßigkeiten beeinträchtigt worden sei. Das Berufungsgericht gab vielen dieser Einwände statt, hielt jedoch daran fest, dass das erstinstanzliche Urteil weiterhin Rechtskraft besitzt.

Das Urteil stellt eine bedeutende Entwicklung in der komplexesten Finanzstrafsache des Vatikans der jüngeren Geschichte dar und lässt neue Unsicherheit hinsichtlich der Bestandskraft der ursprünglichen Verurteilungen aufkommen.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von EWTN News, dem englischsprachigen Nachrichtenpartner von CNA Deutsch.

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