10 Jahre „Amoris laetitia“: Papst Leo würdigt „leuchtende und hoffnungsvolle Botschaft“

10 Jahre „Amoris laetitia“: Papst Leo würdigt „leuchtende und hoffnungsvolle Botschaft“

Zehn Jahre nach Veröffentlichung des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris laetitia hat Papst Leo XIV. am Donnerstag die „leuchtende und hoffnungsvolle Botschaft“ des Dokuments gewürdigt. Der Text hatte seinerzeit – und noch Jahre später – für große Kontroversen gesorgt, weil er zivil geschiedene und wiederverheirate Katholiken erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die heilige Kommunion zu empfangen.

Leo kündigte an, er wolle im Oktober „die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen der ganzen Welt“ versammeln, „um im gegenseitigen Aufeinanderhören eine synodale Unterscheidung bezüglich der Schritte vorzunehmen, die unternommen werden müssen, um heute den Familien das Evangelium zu verkünden. Dies soll im Lichte von Amoris laetitia geschehen und unter Berücksichtigung dessen, was in den Ortskirchen bereits getan wird.“

Der Hintergrund für diesen Schritt sind die „Veränderungen, die weiterhin Einfluss auf die Familien haben“, erläuterte der Pontifex. „Unsere Zeit ist von raschen Veränderungen geprägt, die es mehr noch als vor zehn Jahren erforderlich machen, den Familien besondere pastorale Aufmerksamkeit zu schenken.“

Den Familien habe Gott „die Aufgabe anvertraut, an der Mission der Kirche mitzuwirken, das Evangelium zu verkünden und zu bezeugen. Es gibt tatsächlich Orte und Umstände, an denen die Kirche nur durch die Laien und insbesondere durch die Familien zum ‚Salz der Erde werden kann‘. Daher muss das Engagement der Kirche in diesem Bereich erneuert und vertieft werden, damit diejenigen, die der Herr zum Ehe- und Familienleben beruft, ihre eheliche Liebe in Christus leben können und die jungen Menschen sich von der Bedeutung der ehelichen Berufung in der Kirche angezogen fühlen.“

In seiner etwa zwei Seiten umfassenden Botschaft schrieb Papst Leo, indem er schlagwortartig einige Zitate anführte, Amoris laetitia biete „eine wertvolle Lehre, die wir heute weiter vertiefen müssen: die biblische Hoffnung auf die liebevolle und barmherzige Gegenwart Gottes, die es ermöglicht, ‚Geschichten der Liebe‘ zu leben, auch wenn man ‚Familienkrisen‘ durchlebt (AL, 8); die Einladung, den ‚Blick Jesu‘ (AL, 60) anzunehmen und unermüdlich ‚zum Wachstum, zur Festigung und zur Vertiefung der ehelichen und familiären Liebe‘ (AL, 89) anzuregen; den Aufruf, zu entdecken, dass die Liebe in der Ehe ‚immer Leben schenkt‘ (vgl. AL, 165) und dass sie gerade in ihrer ‚begrenzt[en] und irdisch[en]‘ Art ‚echt‘ ist (AL, 113), wie uns das Geheimnis der Menschwerdung zeigt.“

„Papst Franziskus bekräftigt ‚die Notwendigkeit der Entwicklung neuer pastoraler Methoden‘ (AL, 199) und ‚die Erziehung der Kinder [zu] stärken‘ (AL, 7. Kap.), während er die Kirche auffordert, ‚die Zerbrechlichkeit [zu] begleiten, [zu] unterscheiden und ein[zu]gliedern‘ (AL, 8. Kap.), indem sie ein verkürztes Verständnis der Norm überwindet, und ‚die Spiritualität‘ zu fördern, ‚die aus dem Familienleben entspringt‘ (AL, 313).

Das achte Kapitel von Amoris laetitia hatte für große Aufregung gesorgt, weil es in einer Fußnote (351) vorsieht, dass zivil geschiedene und wiederverheirate Katholiken in bestimmten Fällen auch dann die heilige Kommunion empfangen dürfen, wenn sie in dieser zivilen Verbindung nicht enthaltsam leben. Weil die katholische Kirche die Ehe als lebenslanges Sakrament ansieht, hat die sogenannte „erste Ehe“ weiterhin Gültigkeit. Das Zusammenleben und der eheliche Verkehr mit einer Person, die nicht der eigentliche Ehepartner ist, verstößt somit gegen die Heiligkeit der Ehe und ist objektiv schwer sündhaft, wie die Kirche bis zur Veröffentlichung von Amoris laetitia stets bekräftigte.

Papst Franziskus hatte die Interpretation der Bischöfe von Buenos Aires, wonach der Empfang der heiligen Kommunion grundsätzlich tatsächlich möglich sei, als sein „authentisches Magisterium“ bekräftigt. Ende September 2023 legte der Pontifex nach, indem er eine entsprechende Antwort auf die Dubia (eine formale Anfrage beim Vatikan) des tschechischen Kardinals Dominik Duka OP unterzeichnete, die von Kardinal Víctor Manuel Fernández, dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, formuliert und veröffentlicht worden war.

Kardinal Gerhard Müller, der selbst einst von Papst Benedikt XIV. zum Präfekten der Glaubenskongregation gemacht worden war, übte scharfe Kritik an dieser Einordnung.

Die „Risposta“, wie Müller die Antwort auf die Dubia Dukas bezeichnete, argumentiere, „dass Johannes Paul II. bereits einige dieser Geschiedenen zur Kommunion zugelassen habe und Franziskus daher nur einen Schritt in dieselbe Richtung mache. Diese Argumentation ist jedoch nicht stichhaltig. Die Kontinuität oder Diskontinuität liegt nicht in der Tatsache, dass jemand die Kommunion empfangen darf oder nicht, sondern im Kriterium der Zulassung.“

„In der Tat erlauben Johannes Paul II. und Benedikt XVI. den Kommunionempfang von Personen, die aus schwerwiegenden Gründen in einer zweiten Ehe ohne sexuelle Beziehungen zusammenleben“, betonte Müller, um dann zu kontrastieren: „Aber sie erlauben die Kommunion nicht, wenn diese Personen gewohnheitsmäßig sexuelle Beziehungen haben, weil in diesem Fall eine objektiv schwere Sünde vorliegt, in der diese Personen verharren wollen und die, weil sie das Ehesakrament betrifft, einen öffentlichen Charakter annimmt. Der Bruch zwischen der Lehre des Dokuments von Buenos Aires und dem Lehramt von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. wird deutlich, wenn man den wesentlichen Punkt betrachtet, der, wie gesagt, das Kriterium für die Zulassung zu den Sakramenten ist.“

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