25-Jährige in Spanien wegen vorrangig psychischen Leiden euthanasiert

25-Jährige in Spanien wegen vorrangig psychischen Leiden euthanasiert

In Spanien ist am Donnerstag erstmals eine Person mit vorrangig psychischen Leiden euthanasiert worden. Die 25-jährige Noelia Castillo Ramos aus Barcelona starb nach mehr als zweijährigen juristischen Auseinandersetzungen in einem Pflegeheim in Sant Pere de Ribes.

„Ein Arzt kann nicht zum ausführenden Arm eines Todesurteils werden, so legal, selbstbestimmt und mitfühlend das auch erscheinen mag“, betonte Luis Argüello, Erzbischof von Valladolid und Präsident der spanischen Bischofskonferenz, am Donnerstag via X.

Als Minderjährige wurde Noelia Castillo Ramos Opfer einer Gruppenvergewaltigung in einem staatlichen Betreuungsheim. Im Oktober 2022 versuchte sie, durch einen Sprung aus dem fünften Stockwerk ihr Leben zu beenden. Sie überlebte, blieb aber vollständig querschnittgelähmt. Seitdem litt sie unter chronischen neuropathischen Schmerzen, Inkontinenz, einer schweren Depression, einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und einer Zwangsstörung.

In einem Fernsehinterview im spanischen Programm „Y ahora Sonsoles“ hatte sie erklärt: „Ich will in Frieden gehen und aufhören zu leiden.“ Ihren Antrag auf Sterbehilfe stellte sie 2024 im Alter von 23 Jahren. Die zuständige katalanische Kommission bewilligte ihn.

Ihr Vater Gerónimo Castillo versuchte gemeinsam mit der Organisation Abogados Cristianos, das Verfahren in allen Instanzen zu stoppen. Sämtliche Gerichte bestätigten jedoch die Entscheidungsfähigkeit seiner Tochter. Selbst das Verfassungsgericht wies alle Einsprüche zurück.

Sieben Fachärzte hatten die Entscheidungsfähigkeit von Castillo Ramos zuvor unabhängig voneinander bestätigt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte am 10. März 2026 eine einstweilige Verfügung ab. Ein letzter Eilantrag scheiterte noch am Mittwoch. Eine Barceloner Magistratin erklärte sich dabei für unzuständig.

Seit Inkrafttreten des spanischen Sterbehilfegesetzes im Jahr 2021 war dies der erste Fall, in dem ein psychisches Leiden ohne begleitende lebensbedrohliche körperliche Erkrankung als Hauptgrund anerkannt wurde.

Mehr als 1.300 assistierte Suizide wurden seither in Spanien durchgeführt, 426 davon allein im Jahr 2024. Das Durchschnittsalter der Antragsteller beträgt 66 Jahre.

Erzbischof Argüello warnte weiter vor den Folgen, den Tod als Ausweg zu normalisieren. „Wenn der provozierte Tod die Lösung für Probleme ist, ist alles erlaubt“, schrieb er. Er rief zugleich zum Gebet für Noelia auf und erklärte, ihr Leiden erschüttere. „Aber ihre wahre Linderung ist nicht der Suizid“, fügte er hinzu.

Die katholische Kirche lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab. In der Enzyklika Evangelium vitae erklärte Papst Johannes Paul II. bereits 1995, es gelte, „sämtliche Konsequenzen aufzuzeigen, die sich aus diesem Evangelium ergeben und die man wie folgt zusammenfassen kann: das menschliche Leben, ein wertvolles Geschenk Gottes, ist heilig und unantastbar und daher sind insbesondere die vorsätzliche Abtreibung und die Euthanasie absolut unannehmbar; das Leben des Menschen darf nicht nur nicht ausgelöscht, sondern es muß mit aller liebevollen Aufmerksamkeit geschützt werden.“

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