Nur teilweiser Freispruch für finnische Parlamentarierin Räsänen
Finnlands Oberstes Gericht hat die Parlamentarierin Päivi Räsänen am Donnerstag in Helsinki wegen einer 2004 verfassten Kirchenbroschüre zu einer Geldstrafe verurteilt. Von der Anklage wegen eines Bibel-Tweets aus dem Jahr 2019 sprach es sie jedoch einstimmig frei.
„Ich bin erschüttert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein und das Recht jedes Menschen verteidigen, seine Überzeugungen im öffentlichen Raum zu teilen“, betonte Räsänen laut der Menschenrechtsorgnaisation ADF International nach der Urteilsverkündung.
In einer Entscheidung mit drei zu zwei Stimmen befand das Gericht Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola schuldig. Grundlage der Verurteilung war eine Broschüre, die Räsänen im Jahr 2004 für ihre Gemeinde verfasst hatte und die homosexuelle Verbindungen aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes behandelt.
Verurteilt wurden beide nach einem Paragrafen des finnischen Strafgesetzbuches, der unter der Rubrik „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ eingeordnet ist.
Das Gericht erkannte ausdrücklich an, dass der verurteilte Text keine Aufrufe zu Gewalt enthielt. In der Urteilsbegründung hieß es, die Tat sei „hinsichtlich der Art des Delikts nicht besonders schwerwiegend“. Dennoch ordnete das Gericht an, die Broschüre aus dem öffentlichen Verkehr zu ziehen und zu vernichten.
Hinsichtlich des Bibel-Tweets aus dem Jahr 2019 entschied das Gericht einstimmig zu Räsänens Gunsten. Sie hatte darin mit dem Bibelvers Röm 1,24–27 kritisiert, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands eine LGBT-Veranstaltung gesponsert hatte. Für den Freispruch führte das Gericht an, Räsänen habe „ihre Meinung durch Zitieren eines biblischen Textes begründet“.
Räsänen war zuvor von zwei Untergerichten in allen Punkten einstimmig freigesprochen worden. Erst nach einer dritten Berufung der Staatsanwaltschaft gelangte der Fall an das Oberste finnische Gericht, das die Verhandlung im Oktober 2025 führte. Zu Äußerungen in einem Radiointerview aus dem Jahr 2019 traf das Gericht keine Entscheidung, da die Staatsanwaltschaft diesen Anklagepunkt nicht weiterverfolgt hatte.
Räsänen wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Pohjola erhielt eine Strafe von 1.100 Euro. Gegen die Evangelisch-Lutherische Missionsdiözese Finnland wurde zudem eine Strafe von 5.000 Euro verhängt.
Paul Coleman, der Direktor von ADF International, bezeichnete die Verurteilung als staatliche Zensur. „Redefreiheit ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Es ist richtig, dass das Gericht Päivi Räsänen für ihren Bibel-Tweet von 2019 freigesprochen hat. Jedoch ist die Verurteilung wegen einer einfachen Kirchenbroschüre, die vor Jahrzehnten veröffentlicht wurde, noch bevor das Gesetz, nach dem sie verurteilt wurde, überhaupt verabschiedet worden war, ein ungeheuerliches Beispiel staatlicher Zensur. Diese Entscheidung wird eine schwerwiegende abschreckende Wirkung auf das Recht aller haben, frei zu sprechen“, sagte Coleman.
Räsänen kündigte an, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. „Es geht nicht nur um meine Redefreiheit, sondern um die jedes Menschen in Finnland. Ein positives Urteil würde dazu beitragen, andere unschuldige Menschen davor zu bewahren, dasselbe Martyrium erleiden zu müssen, weil sie ihre Überzeugungen geteilt haben“, sagte sie.
Räsänen ist Ärztin und Großmutter von zwölf Enkeln. Als langjährige Parlamentarierin war sie von 2011 bis 2015 Innenministerin Finnlands. Ihr Fall hatte weltweit Aufmerksamkeit erregt, nachdem die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren zentrale christliche Glaubensinhalte infrage gestellt hatte.
Staatsanwältin Anu Mantila hatte vor dem Berufungsgericht erklärt: „Sie können die Bibel zitieren, aber es ist Räsänens Interpretation und Meinung zu den Bibelversen, die strafbar ist.“ ADF International unterstützt Räsänens weitere rechtliche Schritte.
Die katholische Kirche unterscheidet zwischen homosexueller Neigung und homosexuellen Handlungen. Im Katechismus heißt es, homosexuelle Handlungen seien „in sich nicht in Ordnung“ und „in keinem Fall zu billigen“ (KKK 2357). Zugleich seien homosexuell empfindende Menschen „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“ (KKK 2358). Nach kirchlicher Lehre ist die Ehe ausschließlich die lebenslange feste Verbindung von Mann und Frau, offen für die Weitergabe des Lebens.
