Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Einreiseverbote für Christen in der Türkei

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Einreiseverbote für Christen in der Türkei

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 20 Beschwerden von Christen angenommen, denen die Einreise in die Türkei verweigert wurde. Laut den Klägern stufen die türkischen Behörden sie systematisch und ohne strafrechtliche Grundlage als Sicherheitsrisiko ein, um sie des Landes zu verweisen.

Bei dem in Straßburg ansässigen Gerichtshof wurden die von der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützten Fälle offiziell zur Prüfung angenommen und an die türkische Regierung weitergeleitet.

Diese ist nun aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben. Der EGMR kündigte an, die Beschwerden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu behandeln.

Hintergrund der Verfahren ist die Praxis der türkischen Behörden, ausländische Christen mit internen Sicherheitscodes wie „N-82“ oder „G-87“ zu kennzeichnen, wie CNA Deutsch berichtete.

Durch diese Kennzeichnung werden die Betroffenen formell als Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung eingestuft. Eine solche Einstufung findet üblicherweise nur im Kontext der Terrorismusbekämpfung Anwendung.

Nach Angaben von ADF International führt diese Einstufung dazu, dass langjährig im Land lebende Christen nach Auslandsreisen an der Wiedereinreise gehindert werden oder ihre Aufenthaltsgenehmigung verlieren.

Eine strafrechtliche Anklage oder Verurteilung liegt in den dokumentierten Fällen nicht vor. Den Betroffenen wird oft keine Begründung für die Maßnahme mitgeteilt, was eine juristische Verteidigung vor nationalen Gerichten erschwert.

„Friedlicher Gottesdienst und die Teilnahme am kirchlichen Leben stellen keine Gefahr für die nationale Sicherheit dar“, erklärte Lidia Rider, Rechtsreferentin bei ADF International. „Dennoch wurden ausländische Christen in der Türkei – Pastoren, Lehrer, Mitarbeiter von Missionswerken und Missionare – aufgrund nicht offengelegter Akten als Sicherheitsrisiko eingestuft und ausgewiesen.“ Sie betonte, die Mitteilung der Fälle durch den Gerichtshof sei ein „entscheidender Schritt in Richtung Rechenschaftspflicht“.

Ein Bericht der „Association of Protestant Churches“ verzeichnet für das Jahr 2024 insgesamt 132 Personen, denen willkürlich ein Einreiseverbot auferlegt wurde. Die Gesamtzahl der Betroffenen beläuft sich demnach auf 303.

Zu den dokumentierten Fällen zählen unter anderem das Ehepaar Dave und Pam Wilson, die seit 1988 in der Türkei lebten, sowie der Geistliche David Byle, der nach 19 Jahren das Land verlassen musste. Auch das britische Ehepaar Rachel und Mario Zalma (Namen geändert), das eine Kirchengemeinde in Istanbul unterstützte, ist betroffen.

Kelsey Zorzi, Direktorin für globale Religionsfreiheit bei ADF International, begrüßte die Bündelung der Verfahren durch den EGMR. „Es handelt sich hierbei nicht um vereinzelte Fehler oder einmalige Entscheidungen“, so Zorzi. Durch die gemeinsame Prüfung erkenne der Gerichtshof an, dass die Fälle „möglicherweise ein Muster der Diskriminierung von Christen in der Türkei offenbaren“.

Diese jüngsten rechtlichen Entwicklungen folgen auf den Besuch von Papst Leo XIV. Ende November 2025 in der Türkei. Während seines Aufenthalts in Ankara und Istanbul traf das Kirchenoberhaupt unter anderem Präsident Recep Tayyip Erdoğan.

Im Zentrum der Reise standen damals friedenspolitische Gespräche zum Nahen Osten und zur Ukraine sowie das Gedenken an das 1.700-jährige Jubiläum des Konzils von Nizäa. Leo XIV. hatte bei einer Messe in der Volkswagen Arena und einem Besuch der Blauen Moschee den interreligiösen Dialog betont.

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