„Aktion Lebensrecht für Alle“ gedenkt vor 50 Jahren beschlossener Abtreibungsregelung

„Aktion Lebensrecht für Alle“ gedenkt vor 50 Jahren beschlossener Abtreibungsregelung

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) hat der vor genau 50 Jahren eingeführten Abtreibungsregelung, der sogenannten Indikationslösung, gedacht. Seither, so die Lebensrechtsorganisation, sind in Deutschland „soliden Schätzungen zufolge 6,5 Millionen ungeborene Kinder abgetrieben worden“, was „etwa 260.000 Grundschulklassen“ entspricht.

50 Jahre später könne man also fragen, so die ALfA: „Waren das wirklich alles Notfälle? Gab es wirklich bei keiner dieser Abtreibungen eine andere Lösung? Wie ernst nehmen wir die Notlage ungeplant Schwangerer: Machen wir es uns nicht viel zu leicht, wenn wir ihnen als vermeintlich ‚schnelle Lösung‘ und ‚einfachen Ausweg‘ nur eine Abtreibung anbieten? Sind wir als Gesellschaft – vor allem angesichts der vehement geführten Diskussion, die Abtreibungsmöglichkeiten auszuweiten – zu sehr abgestumpft gegenüber dem Lebensrecht ungeborener Kinder?“

„Das geltende Abtreibungsrecht war immer nur ein politischer Kompromiss, der das Lebensrecht zwar anerkennt, es aber faktisch nicht in dem Maß geschützt hat, wie es möglich und verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre“, hieß es weiter. „Effektiver Lebensschutz kann jedoch niemals allein über Paragrafen gelingen, sondern hängt entscheidend von der Haltung der Gesellschaft ab: von einer Kultur, in der Schwangere in Konflikten echte Hilfe bekommen und das ungeborene Leben nicht als Problem, sondern als Geschenk wahrgenommen wird.“

Laut ALfA haben die relevanten Institutionen hier „versagt“. Das Bundesverfassungsgericht habe erklärt, dass der Schutzauftrag den Staat verpflichte, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ – was „auch und gerade“ für Lehrpläne der Schulen sowie für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk gelte.

Wenn aber „einseitig für Abtreibung geworben“ werde, oder auch „kritische Stimmen“ marginalisiert würden, komme der Staat dem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nach, so ALfA, und zwar „insbesondere dann, wenn er auch noch Lobbyorganisationen, die nicht nur mit Abtreibungen Geld verdienen, sondern auch weltweit deren Anerkennung als ‚Frauenrecht‘ fördern, aus Steuermitteln großzügig alimentiert, während er die Lobbyarbeit für das Recht auf Leben privaten Initiativen überlässt, die ausschließlich auf Spenden angewiesen sind“.

Nun, 50 Jahre nach der Einführung der sogenannten Indikationslösung, habe man also „einen Grund zur Umkehr“. Deutschland brauche „eine echte Willkommenskultur für Kinder und eine Politik, die ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht wird, zum Schutz des Lebens vor der Geburt effektiv beizutragen“.

Momentan werden in Deutschland Jahr für Jahr mehr als 100.000 Kinder im Mutterleib getötet. Zwar sind Abtreibungen im Strafgesetzbuch verboten, aber der Tatbestand greift nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter vor allem die Beratung in einer staatlich sanktionierten Stelle.

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