Suizid per Halsband: Die neueste Erfindung zur Vereinfachung des Zugangs zur Euthanasie

Suizid per Halsband: Die neueste Erfindung zur Vereinfachung des Zugangs zur Euthanasie

Vor wenigen Jahren war es die Suizidkapsel „Sarco“, nun soll mit dem Suizid-Halsband „Kairos“ der Zugang zur Euthanasie weiter erleichtert werden. Wie die Schweizer Zeitung „Tages-Anzeiger“ in diesem Monat berichtete, will der Aktivist Philip Nitschke seine neueste Erfindung in der Schweiz testen, wo vor anderthalb Jahren auch eine Person mittels „Sarco“ getötet wurde.

„Das Gerät namens Kairos soll mit zwei aufblasbaren Ballons arbeiten, die im Halsbereich gezielt Druck ausüben“, so der „Tages-Anzeiger“. „Dadurch werde die Durchblutung des Gehirns unterbrochen, und Druckreize am Hals führten zu Bewusstlosigkeit.“

„Sarco“ funktionierte anders: Eine Person, die sich in der versiegelten Suizidkapsel befindet, kann per Knopfdruck Stickstoffgas einströmen lassen. Dadurch schläft sie ein und stirbt innerhalb weniger Minuten an Sauerstoffmangel.

Die große Erleichterung des Zugangs zur Euthanasie durch das Halsband besteht in der Tatsache, dass keine Arzneimittel nötig sind, die ein Arzt verschreiben müsste. Damit fällt eine weitere Hürde, nachdem vielerorts bereits das gesetzliche Verbot abgeschafft wurde.

Nitschke, der Erfinder von „Sarco“ und „Kairos“, sagte laut NZZ im Februar: „Dieses Gerät ist vielversprechend für diejenigen, die an einer einfachen, zuverlässigen und erschwinglichen Möglichkeit interessiert sind, zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl friedlich zu sterben.“

„Das Suizidhalsband ist nicht das einzige neue Gerät, an dem der 78-Jährige arbeitet“, so die Zeitung weiter. „Bald will er den Doppelsarco vorstellen, der Paaren den gemeinsamen Suizid ermöglichen soll.“

„Und auch das Suizidimplantat verfolgt er weiter […]“, hieß es. „Das ins Bein eingesetzte Gerät soll ein tödliches Gift freisetzen, wenn der Träger vergisst, es zu deaktivieren. Auf diese Weise will Nitschke das ‚Demenz-Dilemma‘ lösen: das Problem, dass demente Personen in den meisten Ländern keine Sterbehilfe mehr bekommen können, weil sie nicht mehr urteilsfähig sind.“

Die Kirche lehnt Selbstmord und Euthanasie ganz eindeutig ab. Im Katechismus der Katholischen Kirche ist zu lesen (KKK 2280): „Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.“

Und weiter (KKK 2281): „Der Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten. Er ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe. Selbstmord verstößt auch gegen die Nächstenliebe, denn er zerreißt zu Unrecht die Bande der Solidarität mit der Familie, der Nation und der Menschheit, denen wir immer verpflichtet sind. Der Selbstmord widerspricht zudem der Liebe zum lebendigen Gott.“

Nichtsdestotrotz sieht die Kirche, dass bestimmte Umstände „die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern“ können, etwa schwere psychische Störungen oder schwere Furcht vor Qual oder Folterung (KKK 2282).

Die Euthanasie, die darin besteht, „daß man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt“ (KKK 2276), ist „sittlich unannehmbar. Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbieten und auszuschließen ist.“

Die vatikanische Glaubenskongregation äußerte sich 1980 ausführlich zum Thema Euthanasie: „Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, daß nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder einen Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt, ja man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“

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