Luxemburg wird „Freiheit zur Abtreibung“ wohl in der Verfassung verankern

Luxemburg wird „Freiheit zur Abtreibung“ wohl in der Verfassung verankern

Luxemburgs Abgeordnetenkammer hat am Dienstag mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die „Freiheit zur Abtreibung“ in der Verfassung des Großherzogtums zu verankern. Damit würde Luxemburg nach Frankreich das zweite Land weltweit, das diesen Schritt auf Verfassungsebene vollzieht.

Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, schreibt das luxemburgische Recht zwingend ein zweites Votum vor. Diese Abstimmung muss innerhalb von drei Monaten stattfinden. Die luxemburgische Zeitung „Tageblatt“ bewertet diesen zweiten Durchgang in einem Bericht jedoch als „reine Formalität“.

Mit dem Votum vollzieht das historisch katholisch geprägte Großherzogtum einen weiteren Schritt in der Säkularisierung seiner Rechtsordnung. Nach Angaben der Behörden wurden im Jahr 2023 in Luxemburg 713 Abtreibungen durchgeführt. Gleichzeitig zählt das Land mit einer Fertilitätsrate von 1,25 Kindern pro Frau zu den Staaten mit der niedrigsten Geburtenrate in Europa.

Hinter der Gesetzesinitiative steht ein Vorschlag des Abgeordneten Marc Baum von der Partei „Déi Lénk“ aus dem Jahr 2024. Nach politischen Debatten einigten sich die Mehrheitsparteien auf einen Kompromiss bei der Formulierung.

Auf Drängen der Christlich-Sozialen Volkspartei (CSV) unter Premierminister Luc Frieden wurde der Begriff „Recht“ durch „Freiheit“ ersetzt. Dies soll verhindern, dass aus dem Verfassungstext eine staatliche Pflicht zur vorgeburtlichen Kindstötung abgeleitet werden kann.

Bereits im Sommer 2025 hatte der Staatsrat, ein Kontrollorgan der luxemburgischen Gesetzgebung, das Vorhaben einstimmig gebilligt, wie CNA Deutsch berichtete.

Bei der Abstimmung am Dienstag votierten 48 der 56 anwesenden Abgeordneten für die Änderung. Sechs Parlamentarier der Alternativen Demokratischen Reformpartei (ADR) stimmten dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich. Damit wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit deutlich übertroffen.

21 Abgeordnete gehören der Christlich-Sozialen Volkspartei an. Bei einem Parlament mit 60 Sitzen hätten die Fraktion eine Verfassungsänderung, die eine Zweidrittelmehrheit braucht, blockieren können.

Der beschlossene französische Verfassungstext lautet: „La liberté d’avoir recours à l’interruption volontaire de grossesse est garantie. La loi détermine les conditions dans lesquelles s’exerce cette liberté.“ (Auf Deutsch: „Die Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, ist garantiert. Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen diese Freiheit ausgeübt werden kann.“)

Aktuell ist eine Abtreibung in Luxemburg bis zur zwölften Woche legal. Im Juli 2025 hatte das Parlament die bis dahin verpflichtende dreitägige Bedenkzeit sowie eine vorgeschriebene Beratung vor der vorgeburtlichen Kindstötung abgeschafft.

Spätere Abtreibungen sind laut Gesetz nur erlaubt, wenn eine tödliche Anomalie beim ungeborenen Kind diagnostiziert wird. Ein Antrag, die generelle Frist auf 14 Wochen zu verlängern, fand in der aktuellen Parlamentsdebatte keine Mehrheit.

Die katholische Kirche des Landes kritisierte die Entscheidung scharf. Kardinal Jean-Claude Hollerich SJ aus Luxemburg hatte im Vorfeld eindringlich vor der Verfassungsänderung gewarnt.

In einem Interview mit „RTL Radio“ sagte er, eine mögliche Verankerung von Abtreibung in der Verfassung wäre „ein trauriger Tag in der Luxemburger Geschichte“. Er äußerte die Befürchtung, dies könne Menschen „ins rechte und extreme Lager“ treiben.

Der Kardinal argumentierte, eine Verfassungsverankerung komme einer „Zwangsmeinung“ gleich. Diese werde der Bevölkerung „aufgestülpt“. Hollerich warnte: „Wenn man nicht mehr frei ist, sich zu äußern, […] dann haben wir eine liberale Demokratie, die die Züge eines totalitären Systems angenommen hat.“

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