Benediktiner in Bayern verteidigen Sitze im Gemeinderat

Benediktiner in Bayern verteidigen Sitze im Gemeinderat

Bei den bayerischen Kommunalwahlen am Sonntag haben drei Benediktinermönche – aus Münsterschwarzach, Sankt Ottilien und Scheyern – ihre Sitze im Gemeinderat erfolgreich verteidigt. Die politische Betätigung von Geistlichen wirft grundsätzlich Fragen auf, da das Kirchenrecht ihnen die Übernahme weltlicher Ämter untersagt.

In Markt Schwarzach trat die sogenannte Klosterliste der Abtei Münsterschwarzach erneut zur Wahl an. Wie die Abtei nach der Abstimmung mitteilte, verteidigte Pater Christoph Gerhard OSB seinen Platz in dem kommunalen Gremium. Er ist der Cellerar und damit der wirtschaftliche Leiter des Klosters.

Dem Gemeinderat gehört der Ordensmann bereits seit zwölf Jahren an. Im Vergleich zur letzten Wahl verzeichnete die Liste nach Angaben der Abtei einen deutlichen Stimmenzuwachs.

„Wir sind überrascht und zufrieden mit dem guten Wahlergebnis“, sagte Pater Christoph laut der Mitteilung seines Klosters. Er wertete den Zuwachs als Zeichen dafür, dass die lokale Bevölkerung den Einsatz der Ordensleute schätze.

Er erklärte weiter: „Wir freuen uns, mit dem wiedergewählten Bürgermeister Volker Schmitt und den Mitgliedern des Gemeinderats in den kommenden Jahren produktiv zusammenzuarbeiten.“

Die politische Beteiligung der Mönche hat in der bayerischen Gemeinde Tradition. Seit über 80 Jahren sind Vertreter der Abtei Münsterschwarzach in der Lokalpolitik aktiv. Im Vorfeld der Wahl hatte der Spitzenkandidat betont, dass es der Klosterliste besonders am Herzen liege, „das Miteinander zu fördern und Spaltung entgegenzuwirken“.

Jedoch steht dem politischen Engagement von Priestern eigentlich das allgemeine Kirchenrecht gegenüber. Canon 285 § 3 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 hält fest: „Öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen, ist den Klerikern verboten.“ Diese Norm ist sogar eine Verschärfung gegenüber dem alten Recht von 1917, das entsprechende Ämter noch mit bischöflicher Erlaubnis zuließ.

Unter Kirchenrechtlern wird jedoch diskutiert, wie der Begriff der weltlichen Gewalt im kommunalen Kontext zu bewerten ist. Es ist nicht abschließend geklärt, ob ein Mandat in einem bayerischen Gemeinderat zwingend unter dieses Verbot fällt. Ein solches Amt in einer kleineren Gemeinde umfasst zumeist beratende und administrative Tätigkeiten, verleiht aber keine Hoheitsgewalt im engeren Sinne.

Unterdessen planen die wiedergewählten Benediktiner, ihre kommunalpolitische Arbeit in der nun beginnenden Legislaturperiode fortzusetzen. Für die Arbeit im Gremium formulierte Pater Christoph einen klaren Anspruch: „Unser Ziel bleibt, Markt Schwarzach zu einem lebenswerten Ort für alle Menschen zu machen.“

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