KHKT-Rektor Ohly bekräftigt: Die Homilie in der Messe bleibt Priestern vorbehalten

KHKT-Rektor Ohly bekräftigt: Die Homilie in der Messe bleibt Priestern vorbehalten

Nachdem die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Rom formal um die Zulassung von Laienpredigten innerhalb der Messe bitten will, gewinnt diese Frage erneut an Schärfe. Während einige darin eine notwendige Antwort auf den Priestermangel sehen, verweisen andere auf die enge Verbindung von Predigt, Weiheamt und Eucharistie.

Im Gespräch mit CNA Deutsch erläutert der Priester Christoph Ohly, der Rektor der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) ist und Kirchenrecht lehrt, wie die aktuelle Rechtslage aussieht, wo ihre Grenzen liegen und welche Folgen mögliche Änderungen für das Selbstverständnis der Kirche hätten.

Wie stellt sich die kirchenrechtliche Lage nach Ihrem Urteil konkret dar: Gibt es überhaupt einen tragfähigen Rechtsweg für eine generelle Zulassung von Laienpredigten in der Messe in Deutschland, oder würde ein solcher Vorstoß dem geltenden Universalrecht widersprechen?

Das geltende Recht der Universalkirche ist in der Frage der Laienpredigt eindeutig. Infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils betont zunächst can. 759 des geltenden kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici), dass Laien kraft Taufe und Firmung generell dazu berufen sind, durch ihr Wort und ihr Beispiel christlichen Lebens Zeugen des Evangeliums zu sein. Hier gilt der Grundsatz, dass das Zeugnis eines Lebens gemäß dem Wort Gottes und aus der Kraft der Sakramente offensichtlich die fruchtbarste „Predigt“ und damit Verkündigung des Evangeliums sein kann, oft mehr als viele Worte.

Darüber hinaus können Laien aber auch zur weiterführenden Mitarbeit mit Bischof, Priestern und Diakonen in der „Ausübung des Dienstes am Wort berufen werden“. Dieser „Dienst am Wort Gottes“ ist auch durch die Predigt als liturgische Verkündigung möglich, wenn can. 766 bestimmt, dass Laien dazu nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz zugelassen werden können, „wenn das unter bestimmten Umständen notwendig oder in Einzelfällen als nützlich angeraten ist“. Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Ausbildung und die Sendung (Missio) durch den Bischof. So predigen dazu beauftragte Laien beispielsweise bei der Beerdigung auf dem Friedhof, in Liturgien des Stundengebetes oder in anderen Wort-Gottes-Feiern.

Für die Eucharistiefeier jedoch stellt can. 767 § 1 ein Reservationsgebot für die Predigt auf. Die Predigt in der Eucharistiefeier – auch „Homilie“ genannt – ist „Teil der Liturgie“ und dem Bischof, Priester oder Diakon vorbehalten. Von dieser Maßgabe kann – so eine authentische Interpretation der Norm durch die Päpstliche Kommission für die Interpretation des Codex Iuris Canonici aus dem Jahre 1987 – der Diözesanbischof nicht dispensieren (befreien). Der Grund dafür liegt in der lehrmäßigen Überzeugung, dass der Amtsträger den Dienst der Homilie im inneren Zusammenhang von Wort und Sakrament, konkret von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier in der Hl. Messe, ausübt und somit in Person Zeugnis für den inneren Zusammenhang von Wort und Sakrament ablegt.

Dieses Reservationsgebot haben seither Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls immer wieder in Erinnerung gerufen und bekräftigt, so auch in jüngster Zeit Kardinal Mario Grech, Generalsekretär der weltweiten Bischofssynode, und Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Kurzum: Eine „Laienpredigt“ ist in nicht-eucharistischen Gottesdiensten auf Grundlage von Ausbildung und bischöflicher Sendung möglich, zugleich gilt das Reservationsgebot für die Homilie in der Eucharistiefeier für den Bischof, Priester und Diakon.

Warum wird diese Frage aus Ihrer Sicht gerade jetzt mit solcher Entschiedenheit vorangetrieben? Sehen Sie hier vor allem eine pastorale Reaktion auf konkrete Notlagen, oder eher den Versuch, das Verhältnis von Weiheamt und Laienamt grundsätzlich neu zu bestimmen?

Wenn ich es richtig sehe, werden vor allem zwei Motive verbalisiert. Zum einen wird mit dem Wunsch nach Zulassung von Laien zur Predigt in der Eucharistiefeier eine Antwort auf konkrete pastorale Notlagen verbunden. Bei weniger Priester und Diakonen könnten diese in ihrem Predigtdienst entlastet werden. Zum anderen wird die theologische Kompetenz betont, die Laien mit einem abgeschlossenen Theologiestudium, z. B. als Pastoralreferentin oder als Gemeindereferent, mitbringen und die ja generell eine Grundlage für den Predigtdienst darstellt. Warum, so wird gefragt, soll deshalb die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier, die für viele Gläubige der zentrale und gegenüber den anderen Gottesdiensten eher gut besuchte Versammlungsort ist, nicht möglich sein?

Die Antwort darauf gibt die universalrechtliche Normierung zu Predigt und Homilie, wie sie zuvor dargelegt wurde. Ein Aspekt im Blick auf die Leitungsfunktion des Priesters in den beiden Teilen der Eucharistiefeier kann an dieser Stelle vielleicht noch hinzugefügt werden. Die Homilie in der Eucharistiefeier zu halten, ist auch Ausdruck von Leitung, die der Priester im Blick auf die Pfarrei oder die Gemeinschaft ausübt. Das Motiv der Leitung prägt zugleich den Stil der Homilie.

In anderen Ländern sehen wir häufig, dass die Homilie weniger ein ausgefeilter Vortrag ist, sondern ein persönliches und lebensnahes Verkünden des Evangeliums „in der Familie der Kirche“ und somit Ausdruck der Seelsorge im Blick auf die in der Leitung Anvertrauten. Dass es dafür einer guten theologischen, rhetorischen und geistlichen Ausbildung bedarf, versteht sich von selbst. Doch auch hier gilt letztlich der bekannte Grundsatz: Verba docent, gesta trahunt, was soviel bedeutet wie: Worte lehren, Taten hingegen ziehen an.

Falls Rom diesem Anliegen zustimmen oder es in einer Grauzone offenlassen sollte: Welche Folgen hätte das aus Ihrer Sicht für das Verständnis der Homilie, des sakramentalen Priestertums und der liturgischen Einheit der Kirche?

Dem Zweiten Vatikanischen Konzil war es ein Anliegen, das Verständnis des priesterlichen Dienstes von einer vielleicht allzu verengten Sicht auf das Sakramentale, auf das Kultische zu reinigen und es in eine neue Balance zu setzen. Der Priester ist Diener der Sakramente, doch zugleich ist er auch Diener des Wortes Gottes und seiner Verkündigung.

So macht beispielsweise das Dekret Presbyterorum ordinis über Dienst und Leben der Priester eine Kernaufgabe priesterlicher Existenz namentlich darin fest, aus dem Gottes Wort zu leben, es zu verinnerlichen, um es in Predigt und Leben glaubwürdig weiterzugeben. So heißt es in PO 13: „Als Diener des Wortes Gottes lesen und hören sie täglich Gottes Wort, das sie andere lehren sollen; […] Wenn sie vor Augen haben, dass der Herr es ist, der die Herzen öffnet, und dass die Tiefe nicht ihnen, sondern der Kraft Gottes entstammt, werden sie gerade bei der Weitergabe des Gotteswortes enger mit Christus dem Lehrer verbunden und durch seinen Geist geführt werden.“

Daher betont can. 762 im Bewusstsein, dass das Wort Gottes das Volk Gottes „an erster Stelle“ eint, die Verpflichtung generell der geistlichen Amtsträger, „den Predigtdienst hochzuschätzen“ und als „hauptsächlichste Pflicht“ zu erfüllen. Es gehört folglich zum Wesen ihres Dienstes in der Kirche. Auf besondere Weise wird dies in der Eucharistiefeier erkennbar, daher das Reservationsgebot in can. 767 § 1.

Da entsprechend ausgebildeten Laien gemäß can. 766 die Predigt in anderen, nicht-eucharistischen Gottesdiensten aufgrund bischöflicher Sendung möglich ist, sich jedoch zugleich die innere Verbindung von Wort und Sakrament in der Messfeier insbesondere in der Homilie als „Teil der Liturgie“ zeigt, würde eine Änderung dieser Rechtslage auf absehbare Sicht Auswirkungen auf das Verständnis der Homilie, des sakramentalen Priestertums, aber eben auch der liturgischen Einheit der Kirche mit sich bringen. Folglich plädiere ich vielmehr für das authentische Ausschöpfen der aktuellen rechtlichen Bestimmungen des kirchlichen Gesetzbuches zu Predigt und Homilie.

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