DBK-Vorsitzender Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
Der erst vor einem Monat gewählte neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) wird jetzt neuer Bischof von Münster: Heiner Wilmer SCJ wechselt von der Spitze der Diözese Hildesheim nach Westfalen. Bereits vor der offiziellen Bekanntgabe am Donnerstagmittag berichteten verschiedene Medien über die Ernennung.
Der stellvertretende DBK-Vorsitzende, Bischof Michael Gerber von Fulda, gratulierte Wilmer unmittelbar nach Bekanntabe der Ernennung: „Eine große Aufgabe liegt vor Dir und ich wünsche Dir die Kraft und den Beistand Gottes. Die Teams in Bonn und Münster werden dich tatkräftig unterstützen, damit Du Deine beiden neuen Ämter in guter Weise bewältigen kannst. Ausdrücklich schließe ich auch das Team in Hildesheim mit ein, das ich bei meinen Besuchen dort kennen- und schätzen lernen durfte und das Dich in dieser Phase des Übergangs begleiten wird.“
Wilmer, geboren am 9. April 1961, besuchte als Schüler das Gymnasium Leoninum in Handrup im Emsland, das von den Herz-Jesu-Priestern getragen wird. Nach dem Abitur trat er 1980 in diese Gemeinschaft ein. Er studierte Theologie in Freiburg und Romanistik in Paris, bevor er 1987 zum Priester geweiht wurde. Auch danach studierte er weiter, bis er 1991 sein Doktorat in Theologie abschloss.
Als Priester wirkte Wilmer viele Jahre als Lehrer an Schulen seiner Gemeinschaft, auch in den USA. Ab 1998 war er – nicht mehr als Schüler, sondern jetzt als Schulleiter – am Gymnasium Leoninum in Handrup. Schließlich war er von 2007 bis 2015 Provinzial, also Oberer der deutschen Provinz der Herz-Jesu-Priester, und danach Generaloberer der Gemeinschaft. Seit 2018 war er Bischof von Hildesheim.
Beim deutschen Synodalen Weg stimmte Wilmer regelmäßig mit der Mehrheit der Bischöfe und der gesamten Synodalversammlung für teils radikale Änderungsbestrebungen an der überlieferten kirchlichen Lehre. Eine vor inzwischen mehr als drei Jahren ins Spiel gebrachte Ernennung Wilmers zum Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre stieß offenbar auf erheblichen Widerstand etwa von Kardinaldekan Giovanni Battista Re.
Zur Segnung homosexueller Verbindungen stimmte Wilmer beim Synodalen Weg mit „Ja“ – noch bevor der Vatikan unter Papst Franziskus den Weg für solche Segnungen zunächst freimachte, dann aber aufgrund des Widerstands unzähliger Bischöfe aus aller Welt diesen Schritt faktisch zumindest teilweise wieder rückgängig machen musste. Tatsächlich hatte der Vatikan nur wenige Jahre vor dem Dokument, das die Segnungen erlaubte, ausdrücklich erklärt, dass ein solcher Akt nicht möglich sei. Vor diesem Verbots-Hintergrund hatte sich der Synodale Weg anders positioniert.
Im entsprechenden Handlungstext des Synodalen Wegs heißt es: „Die Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen, erweist sich in einer Gesellschaft, die Menschenwürde und freie Selbstbestimmung als Maxime moralischer Normierung errungen hat, als unbarmherzig oder gar diskriminierend.“
Und weiter: „Häufig haben gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratete Paare in unserer Kirche Ausgrenzung und Abwertung erfahren. Die Möglichkeit, ihre Partnerschaft öffentlich unter den Segen Gottes zu stellen, macht diese Erfahrungen nicht wett. Sie bietet der Kirche aber die Chance, der in diesen Beziehungen vorhandenen Liebe und den gelebten Werten nunmehr Wertschätzung entgegenzubringen und so Versöhnung zu ermöglichen.“
Wilmer stimmte auch beim Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ mit „Ja“. Dort ist zu lesen: „Da die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch nicht anders zu beurteilen als die heterosexuelle Orientierung.“ Und wenig später: „Gleichgeschlechtliche – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist damit keine Sünde, die von Gott trennt, und sie ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen. Sie ist vielmehr an der Verwirklichung der genannten Werte zu messen.“ Entsprechend müsse der Katechismus der Katholischen Kirche abgeändert werden.
Der Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“ fand ebenfalls die Zustimmung von Wilmer. „Mit der Zulassung von Frauen zum Diakonat verbinden viele die Stärkung des caritativen Grundvollzugs, den das Zweite Vatikanische Konzil neben der Aufgabe der Evangelisierung durch die Verkündigung des Wortes Gottes und durch die liturgische Feier der Sakramente als drittes wesentliches Moment der Identität der Kirche herausgestellt hat“, so das Dokument des Synodalen Wegs.
Mit Blick auf die Priesterweihe von Frauen stimmte die Mehrheit des Synodalen Wegs für folgenden Passus, der auch im Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ so formuliert war (dort ebenfalls mit Zustimmung Wilmers): „Darum ist die Frage an die höchste Autorität in der Kirche (Papst und Konzil) zu richten, ob die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis nicht geprüft werden muss: Im Dienst der Evangelisierung geht es darum, eine entsprechende Beteiligung von Frauen an der Verkündigung, an der sakramentalen Repräsentanz Christi und am Aufbau der Kirche zu ermöglichen. Ob die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis die Kirche unfehlbar bindet oder nicht, muss dann verbindlich auf dieser Ebene geprüft und geklärt werden.“
In Ordinatio sacerdotalis hatte Papst Johannes Paul II. im Jahr 1994 verbindlich erklärt: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“
Wenige Monate nach Amtsantritt als Bischof von Hildesheim sagte Wilmer: „Ich glaube, der Missbrauch von Macht steckt in der DNA der Kirche. Wir können das nicht mehr als peripher abtun, sondern müssen radikal umdenken. Bisher aber fehlt es uns an jeglicher Idee, welche Konsequenzen das für die Theologie haben muss.“
Vor diesem Hintergrund betonte er damals: „Wir werden den Glauben an die ‚heilige Kirche‘ in Zukunft nur noch dann redlich bekennen können, wenn wir mitbekennen: Diese Kirche ist auch eine sündige Kirche.“
Eine seiner ersten Amtshandlungen als neuer DBK-Vorsitzender war im Februar die Ankündigung, man werde „beim Heiligen Stuhl eine Erlaubnis dafür beantragen, dass auch in Eucharistiefeiern nicht nur Priester, sondern auch andere geistlich qualifizierte Männer und Frauen, die vom Bischof beauftragt sind, predigen dürfen“.
„Wir haben dies jetzt aufgenommen, ausführlich beraten und in dieser Vollversammlung das Ziel des Handlungstextes umgesetzt, indem eine Ordnung des Predigtdienstes beschlossen wurde, die dies ermöglichen soll“, so Wilmer damals. „Für diese Ordnung wollen wir nun in Rom um Zustimmung bitten. Wir haben vereinbart, dass ich dies bei meinem nächsten Besuch in Rom mitnehmen und auch noch einmal vor Ort im Gespräch erläutern und dafür werben werde.“
Das Bistum Münster blickt zurück auf eine 1200-jährige Geschichte. Es wurde vom heiligen Ludger (auch Liudger genannt) gegründet, dessen Fest am 26. März gefeiert wird, also genau mit der Bischofsernennung zusammenfiel. Was die Zahl der Katholiken angeht, ist Münster das größte Bistum in Deutschland. Es leben dort rund 1,59 Millionen Menschen, die offiziell als katholisch gelten. Allerdings praktizieren nur 88.000 Katholiken ihren Glauben auch durch den regelmäßigen Besuch der Sonntagsmesse. In den letzten fünf Jahren konnten für das Bistum Münster nur sieben Priester geweiht werden – zwei Jahre lang fand gar keine Priesterweihe statt.
