Amtseinführung von Heiner Wilmer als Bischof von Münster wird eine Woche vorgezogen

Amtseinführung von Heiner Wilmer als Bischof von Münster wird eine Woche vorgezogen

Die Amtseinführung des neuen Bischofs von Münster wird um eine Woche vorgezogen. Statt am 28. Juni wechselt Bischof Heiner Wilmer SCJ nun schon am 21. Juni von Hildesheim nach Münster, wie das Bistum am Samstag mitteilte.

Auf Seiten des Bistums war lediglich von „terminlichen Gründen“ die Rede. Die Amtseinführung findet im St.-Paulus-Dom statt und beginnt um 14 Uhr.

Am Donnerstag hatte der Vatikan die Ernennung Wilmers zum Bischof von Münster bekanntgegeben. Erst rund einen Monat vorher war der Bischof zum Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gewählt worden.

Wilmer, geboren am 9. April 1961, besuchte als Schüler das Gymnasium Leoninum in Handrup im Emsland, das von den Herz-Jesu-Priestern getragen wird. Nach dem Abitur trat er 1980 in diese Gemeinschaft ein. Er studierte Theologie in Freiburg und Romanistik in Paris, bevor er 1987 zum Priester geweiht wurde. Auch danach studierte er weiter, bis er 1991 sein Doktorat in Theologie abschloss.

Als Priester wirkte Wilmer viele Jahre als Lehrer an Schulen seiner Gemeinschaft, auch in den USA. Ab 1998 war er – nicht mehr als Schüler, sondern jetzt als Schulleiter – am Gymnasium Leoninum in Handrup. Schließlich war er von 2007 bis 2015 Provinzial, also Oberer der deutschen Provinz der Herz-Jesu-Priester, und danach Generaloberer der Gemeinschaft. Seit 2018 war er Bischof von Hildesheim.

Beim deutschen Synodalen Weg stimmte Wilmer regelmäßig mit der Mehrheit der Bischöfe und der gesamten Synodalversammlung für teils radikale Änderungsbestrebungen an der überlieferten kirchlichen Lehre. Eine vor inzwischen mehr als drei Jahren ins Spiel gebrachte Ernennung Wilmers zum Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre stieß offenbar auf erheblichen Widerstand etwa von Kardinaldekan Giovanni Battista Re.

Zur Segnung homosexueller Verbindungen stimmte Wilmer beim Synodalen Weg mit „Ja“ – noch bevor der Vatikan unter Papst Franziskus den Weg für solche Segnungen zunächst freimachte, dann aber aufgrund des Widerstands unzähliger Bischöfe aus aller Welt diesen Schritt faktisch zumindest teilweise wieder rückgängig machen musste. Tatsächlich hatte der Vatikan nur wenige Jahre vor dem Dokument, das die Segnungen erlaubte, ausdrücklich erklärt, dass ein solcher Akt nicht möglich sei. Vor diesem Verbots-Hintergrund hatte sich der Synodale Weg anders positioniert.

Im entsprechenden Handlungstext des Synodalen Wegs heißt es: „Die Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen, erweist sich in einer Gesellschaft, die Menschenwürde und freie Selbstbestimmung als Maxime moralischer Normierung errungen hat, als unbarmherzig oder gar diskriminierend.“

Und weiter: „Häufig haben gleichgeschlechtliche Paare und wiederverheiratete Paare in unserer Kirche Ausgrenzung und Abwertung erfahren. Die Möglichkeit, ihre Partnerschaft öffentlich unter den Segen Gottes zu stellen, macht diese Erfahrungen nicht wett. Sie bietet der Kirche aber die Chance, der in diesen Beziehungen vorhandenen Liebe und den gelebten Werten nunmehr Wertschätzung entgegenzubringen und so Versöhnung zu ermöglichen.“

Wilmer stimmte auch beim Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ mit „Ja“. Dort ist zu lesen: „Da die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch nicht anders zu beurteilen als die heterosexuelle Orientierung.“ Und wenig später: „Gleichgeschlechtliche – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist damit keine Sünde, die von Gott trennt, und sie ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen. Sie ist vielmehr an der Verwirklichung der genannten Werte zu messen.“ Entsprechend müsse der Katechismus der Katholischen Kirche abgeändert werden.

Der Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“ fand ebenfalls die Zustimmung von Wilmer. „Mit der Zulassung von Frauen zum Diakonat verbinden viele die Stärkung des caritativen Grundvollzugs, den das Zweite Vatikanische Konzil neben der Aufgabe der Evangelisierung durch die Verkündigung des Wortes Gottes und durch die liturgische Feier der Sakramente als drittes wesentliches Moment der Identität der Kirche herausgestellt hat“, so das Dokument des Synodalen Wegs.

Mit Blick auf die Priesterweihe von Frauen stimmte die Mehrheit des Synodalen Wegs für folgenden Passus, der auch im Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ so formuliert war (dort ebenfalls mit Zustimmung Wilmers): „Darum ist die Frage an die höchste Autorität in der Kirche (Papst und Konzil) zu richten, ob die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis nicht geprüft werden muss: Im Dienst der Evangelisierung geht es darum, eine entsprechende Beteiligung von Frauen an der Verkündigung, an der sakramentalen Repräsentanz Christi und am Aufbau der Kirche zu ermöglichen. Ob die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis die Kirche unfehlbar bindet oder nicht, muss dann verbindlich auf dieser Ebene geprüft und geklärt werden.“

In Ordinatio sacerdotalis hatte Papst Johannes Paul II. im Jahr 1994 verbindlich erklärt: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“

Eine seiner ersten Amtshandlungen als neuer DBK-Vorsitzender war im Februar die Ankündigung, man werde „beim Heiligen Stuhl eine Erlaubnis dafür beantragen, dass auch in Eucharistiefeiern nicht nur Priester, sondern auch andere geistlich qualifizierte Männer und Frauen, die vom Bischof beauftragt sind, predigen dürfen“.

„Wir haben dies jetzt aufgenommen, ausführlich beraten und in dieser Vollversammlung das Ziel des Handlungstextes umgesetzt, indem eine Ordnung des Predigtdienstes beschlossen wurde, die dies ermöglichen soll“, so Wilmer damals. „Für diese Ordnung wollen wir nun in Rom um Zustimmung bitten. Wir haben vereinbart, dass ich dies bei meinem nächsten Besuch in Rom mitnehmen und auch noch einmal vor Ort im Gespräch erläutern und dafür werben werde.“

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