Theologiestudent an Schweizer Universität gibt sich als Diakon aus, fälscht Weihedokument

Theologiestudent an Schweizer Universität gibt sich als Diakon aus, fälscht Weihedokument

Ein ehemaliger Theologiestudent der Universität Freiburg in der Schweiz (Fribourg) gab sich bei seiner Diplomfeier als Diakon aus und wirkte an der Abschlussmesse mit. Erst jetzt wurde der Betrug vom Mai 2023 öffentlich bekannt, obwohl die Staatsanwaltschaft den Mann bereits im September 2024 verurteilt hatte.

„Wenn jemand an der Fakultät als Student bekannt ist, darf man davon ausgehen, dass seine Angaben bezüglich seines kanonischen Status’ korrekt sind“, erklärte Marius Widmer, Leiter der Universitätskommunikation, auf Anfrage des Portals kath.ch.

Der Vorfall ereignete sich am 5. Mai 2023 in der Kapelle der Universität Freiburg. Dort fand anlässlich der Abschlussfeier des Studiengangs eine Messe statt. Gegenüber dem Messverantwortlichen gab der Theologiestudent an, Diakon zu sein, und assistierte daraufhin dem Zelebranten bei der Eucharistie.

Widmer korrigierte einen früheren Zeitungsbericht: Es habe sich nicht um eine Konzelebration gehandelt, denn das sei einem Diakon ohnehin nicht möglich.

Nachträglich bat ein Professor der Theologischen Fakultät den angeblichen Diakon um Informationen zu seiner Weihe. Auf Anfrage gab der Mann an, seine Diakonenweihe von Erzbischof Pierbattista Pizzaballa OFM, dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem und jetzigem Kardinal, erhalten zu haben. Er hatte zudem behauptet, einer bestimmten Kongregation anzugehören.

Pizzaballa fand in seinen Archiven weder Hinweise auf die genannte Kongregation noch auf eine Diakonenweihe des Mannes. Außerdem prüfte das Patriarchat das vorgelegte Weihedokument. Es stellte sich als Fälschung heraus.

Der Fall wurde intern an das Rektorat der Universität Freiburg weitergeleitet und dem Rechtsdienst gemeldet. „Von dort aus erging dann die Meldung an die Staatsanwaltschaft“, erklärte Widmer.

Am 14. September 2024 verurteilte die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann per Strafbefehl wegen Ausweisfälschung und Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagesansätzen sowie einer Buße von 1800 Franken (1960 Euro).

Die Kommunikationsverantwortliche Murielle Decurtins bestätigte das Urteil gegenüber kath.ch. Für die Universität galt der Fall damit als abgeschlossen. „Andere Konsequenzen stehen nicht im Raum“, schrieb Widmer.

Auch das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg wurde über den Vorfall informiert. Im diözesanen Newsletter vom April 2025 platzierte es einen Warnhinweis. Bistumssprecherin Laure-Christine Grandjean erklärte, weitere Fälle von „Usurpation“ seien bekannt.

So laufe ein Mann in schwarzer Soutane durch Freiburg, obwohl er kein Priester sei. Da religiöse Kleidung in der Schweiz gesetzlich nicht geschützt sei, könne das Bistum dagegen nicht vorgehen.

Widmer räumte ein, dass theoretisch das sogenannte „Celebret“ hätte eingefordert werden können. Dabei handelt es sich um den kanonischen Dienstausweis eines Geistlichen. „So etwas wird aber in der Regel nicht getan, weil man von der Ehrlichkeit der Person ausgeht“, schrieb er.

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