DBK-Chef Wilmer bittet in Rom offiziell um Genehmigung für Satzung der Synodalkonferenz

DBK-Chef Wilmer bittet in Rom offiziell um Genehmigung für Satzung der Synodalkonferenz

Bischof Heiner Wilmer SCJ, seit etwa einem Monat Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat bei seinem Rom-Besuch am Dienstag offiziell um die Genehmigung für die Satzung der Synodalkonferenz durch den Vatikan gebeten.

„Ich habe im Gespräch mit Erzbischof Filippo Iannone O.Carm., Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, die Satzung erläutert und zwar in Kontinuität zu meinem Vorgänger, Bischof Dr. Georg Bätzing, sowie zu den zahlreichen Vorgesprächen, die Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck geführt hat“, gab Wilmer zu Protokoll. „Die Recognitio ist erbeten, damit wir die Satzung anwenden und eine Synodalkonferenz für die Kirche in Deutschland umsetzen können.“

„Ich bin froh und dankbar, dass wir heute so einen weiteren Schritt auf der langen Etappe des Synodalen Weges fortgesetzt haben“, fuhr der DBK-Vorsitzende fort. „Ebenso bin ich dankbar, wie intensiv dieser Prozess in Deutschland in den vergangenen Monaten mit dem weltweiten synodalen Geschehen zusammengeführt wurde.“

Der springende Punkt bei der Synodalkonferenz ist die Satzung und ihre Idee des gemeinsamen Beratens und Entscheidens von Diözesanbischöfen und Nicht-Bischöfen. In der Satzung heißt es, die Synodalkonferenz „berät und fasst Beschlüsse im Sinne ‚synodaler Entscheidungsprozesse‘ (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode, Nr. 94) zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung“.

Der Vatikan unter Papst Franziskus und nun unter Papst Leo forderte trotz aller Kritik am Synodalen Weg nie förmlich, den Prozess mit seinen teils radikalen Änderungsbestrebungen an der überlieferten kirchlichen Lehre zu beenden und Gremien nur so einzurichten, wie es kirchenrechtlich problemlos möglich ist und wie sie in Deutschland auf allen Ebenen existieren.

Nun besteht die Lösung der deutschen Frage entweder darin, die Satzung zu genehmigen, womit alle bisherige vatikanische Kritik als substanzlos erscheinen würde, oder die Satzung abzulehnen, wodurch der Eindruck entstünde, dass der Vatikan erst dann durchgreift, wenn es um die Macht der Bischöfe geht, nicht aber zuvor, wenn zentrale Punkte der katholischen Lehre in Frage gestellt wurden – etwa mit Blick auf Frauenordination, die reguläre Taufspendung durch Laien und Homosexualität.

Der Passauer Bischof Stefan Oster SDB, einer der schärften Kritiker des deutschen Synodalen Wegs, der mit drei anderen Diözesanbischöfen aus dem Prozess ausgestiegen war, hatte bereits erklärt: „Ich warte mit einiger Spannung darauf, wie Rom sich dazu verhält. Aber grundsätzlich ist meine Position: Wenn wir es im Einvernehmen mit der Weltkirche machen, dann mache ich mit.“

Oster verwies auf die Gespräche von Vertretern der DBK mit den zuständigen vatikanischen Stellen. „Die deutsche Seite hat dabei versucht klarzumachen, dass ‚Beschlüsse fassen‘ etwas anderes sei als ‚entscheiden‘“, erläuterte der Bischof von Passau. „Ich bin gespannt, wie die Römer sich dazu verhalten.“

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