Bistum Basel bat Mitarbeiter um Schweigen bei mutmaßlichem Missbrauchsfall: Bericht
Im Bistum Basel wurden im März 2026 zwei Priester wegen „Straftaten gegen die sexuelle Integrität“ einer erwachsenen Person vom Dienst suspendiert. Als die Bistumsleitung intern informierte, bat sie Mitarbeiter und Gemeindemitglieder offenbar ausdrücklich um Stillschweigen.
Die Betroffenenorganisation „IG M!kU“ kritisierte das Vorgehen in einer Stellungnahme. „Transparenz dient dem Schutz: Informationen über Vorfälle können es weiteren Betroffenen ermöglichen, sich zu melden. Denn viele Betroffene brauchen das Wissen, dass sie nicht allein sind und dass sie ernst genommen werden“, erklärte die Organisation.
Laut Staatsanwaltschaft Biel-Seeland war die Anzeige bereits im November 2025 eingegangen. Erstattet hatte sie Bischof Felix Gmür, zu dessen kirchlichem Territorium Biel gehört. Für die beschuldigten Priester gilt die Unschuldsvermutung. Seit 2018 sind die Schweizer Bischöfe verpflichtet, jeden Verdachtsfall in ihrem Gebiet der staatlichen Justiz zu melden.
Trotz der Anzeige im November blieben die Priester noch fast fünf Monate im Amt. Hintergrund war der Ablauf des staatlichen Verfahrens: Erst nach Aufnahme der Ermittlungen und abgeschlossener Erstbefragung durfte das Bistum als Anzeigenerstatter aktiv werden.
Im März 2026 suspendierte es die Priester und informierte gleichzeitig regionale Stellen sowie Gemeindemitglieder in Biel. Dabei teilte es mit, dass sie nicht über den Fall reden sollten, wie die Schweizer Sonntagszeitung berichtete. Auf eine Presseanfrage der Zeitung antwortete das Bistum derweil: „Für die Dauer des Verfahrens äußern wir uns nicht öffentlich.“
Recherchen zeigten laut Sonntagszeitung, dass die beiden Kleriker seit mehr als einem Vierteljahrhundert Weggefährten sind. Ursprünglich stammen sie aus Südamerika. Für ihr Theologiestudium zogen sie nach Rom und empfingen 2002 gemeinsam die Priesterweihe in Süditalien.
Anschließend waren sie im Bistum Lugano als Seelsorger tätig. 2018 erhielt einer von ihnen die Leitungsposition der spanisch- und italienischsprachigen Mission in Biel. Im Zuge eines kirchlichen „Jobsharings“ holte er seinen Kollegen ebenfalls nach Biel. Dort sollen die beiden eine erwachsene Person bedrängt haben.
Besonderes Gewicht legte die „IG M!kU“ auf die mehrmonatige Verzögerung zwischen Anzeige und Suspendierung. Dies werfe Fragen insbesondere im Hinblick auf den Schutz möglicher weiterer Betroffener auf. Eine zurückhaltende Informationspolitik könne dazu führen, „dass mögliche weitere Betroffene schweigen – und dass das Vertrauen in den Aufarbeitungswillen der Kirche weiter erschüttert wird“.
Die Schweizer Betroffenenorganisationen forderten daher „verbindliche nationale Standards im Umgang mit solchen Fällen: zeitnahes Handeln, transparente Information und den konsequenten Schutz von Menschen“.
