Schutz vor Sexualkunde-Workshop: Mutter legt Einspruch gegen 110-Euro-Schulstrafe ein
Eine Mutter aus Oberösterreich hat Einspruch gegen einen Strafbescheid eingelegt, nachdem sie ihren Sohn zum Schutz vor einem Sexualkunde-Workshop vorübergehend von der Schule ferngehalten hatte. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck verhängte wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht eine Geldstrafe von 110 Euro.
„Eltern haben die Verantwortung, ihre Kinder vor Schaden zu schützen. Wir müssen sie daher vor verstörenden Inhalten schützen dürfen. Meine Entscheidung war kein Ausdruck einer Missachtung der Schulpflicht, sondern das Ergebnis mehrfacher, dokumentierter Versuche, eine Lösung zu finden“, erklärte die Mutter, Michaela Vamos-Karandish, in ihrem Einspruch.
Vamos-Karandish schickte ihren zehnjährigen Sohn im März 2025 für vier Tage nicht in die Schule. Anlass war ein externer Sexualkunde-Workshop an der Volksschule Rutzenmoos im Bezirk Vöcklabruck, dessen Inhalte Eltern vorher nicht offengelegt worden waren.
Zusätzlich lagen im Klassenraum über einen Zeitraum von zwei Wochen insgesamt 17 verschiedene Aufklärungsbücher aus. Den Schülern waren sie ohne pädagogische Begleitung frei zugänglich.
Zu den Materialien zählten unter anderem Bücher wie „Lina, die Entdeckerin“ und „Mein erstes Aufklärungsbuch“, die laut der Mutter explizite Darstellungen sexueller Praktiken enthielten. Weitere Werke wie „Raffi und sein pinkes Tutu“ und „Onkel Bobbys Hochzeit“ behandelten Gender-Themen. In einem dieser Bücher lautete der erste Satz unter dem Untertitel „Was ist Sex?“: „Sex ist für alle da, ob groß oder klein, dick oder dünn, und auch für junge Leute wie dich!“
In ihrem Einspruch führte Vamos-Karandish aus, dass sie zuvor mehrfach schriftlich und mündlich sowohl die Schule als auch die zuständige Bildungsdirektion kontaktiert und um eine alternative Lösung ersucht hatte.
Zudem kritisierte sie das Abstimmungsverfahren der Schule: Eltern sei mitgeteilt worden, dass sie bei fehlender Zustimmung nicht erfahren würden, wann und wie die Inhalte anderweitig vermittelt würden. Dies habe eine freie und informierte Entscheidung erheblich erschwert.
Rechtlich stützte sich die Mutter auf Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser schützt das Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder im Einklang mit eigenen Überzeugungen sicherzustellen. Zudem berief sie sich auf ihre Fürsorgepflicht sowie auf verfassungsrechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor seelischem Leid.
Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt den Fall. „Eltern haben ein Recht darauf, zu wissen, welche Inhalte ihren Kindern vermittelt werden. Wo diese Inhalte mit grundlegenden weltanschaulichen Überzeugungen der Familie in Konflikt geraten, muss ein verhältnismäßiger Ausgleich möglich sein – eine Verwaltungsstrafe ist in solchen Fällen das falsche Instrument“, sagte Felix Böllmann, der Leiter der europäischen Rechtsabteilung der Organisation.
Vamos-Karandish verwies auf frühere Vorfälle an der Schule. Eltern hätten wiederholt von belastenden Reaktionen ihrer Kinder nach dem Sexualkundeunterricht berichtet, darunter Angstzustände und Albträume.
Bereits im Juni 2024 hatte ADF International von einem ähnlichen Fall im Bezirk Vöcklabruck berichtet. Eltern hatten damals einer Lehrerin vorgeworfen, Grundschülern pornografische Inhalte gezeigt zu haben. Die Bildungsdirektion Oberösterreich stellte das Disziplinarverfahren gegen die betreffende Lehrerin ein.
