Bischof Jung räumt ein: Beim Synodalen Weg fehlte die Abstimmung mit Rom
Der Würzburger Bischof Franz Jung hat den Synodalen Weg in Deutschland für seine mangelnde Rückbindung an den Heiligen Stuhl kritisiert. Am Rande des Katholikentags in Würzburg verglich er den deutschen Prozess mit der Würzburger Synode von 1971 bis 1975, deren Präsident Kardinal Julius Döpfner bei jedem Schritt die Abstimmung mit Rom gesucht habe.
„[Döpfner], der sehr klug für jeden Schritt, den er getan [hat], noch mal die Abstimmung mit Rom gesucht hat, wo wir gemerkt haben, das hat auch gefehlt beim Synodalen Weg, noch mal zu fragen, wie steht die Kommunikation mit den Verantwortlichen in Rom. Wir gehen keinen Sonderweg, wir wollen mit der Kirche gemeinsam die nächsten Schritte gehen“, sagte Jung in einem Interview des katholischen Fernsehsenders K-TV, das am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde.
Die Würzburger Synode war die bislang einzige „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“. Sie sollte die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils für Deutschland umsetzen und verabschiedete bis zu ihrem Abschluss am 23. November 1975 insgesamt 18 Beschlüsse, darunter „Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung“ und „Christlich gelebte Ehe und Familie“.
Präsident der Synode war qua Amt der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Münchner Erzbischof Julius Kardinal Döpfner, dessen 50. Todestag laut Jung in diesem Jahr im Bistum Würzburg begangen wird.
„Wegweisend war es sicher, das war damals absolut revolutionär, die Satzung, die es gab bei der Würzburger Synode“, erklärte Jung. Sie habe „sehr von der Autorität von Kardinal Döpfner“ gelebt.
Die Satzung wurde am 11. November 1969 von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet und im Februar 1970 vom Heiligen Stuhl genehmigt. Sie legte ein eigenes Beschlussrecht der Synode unter Wahrung des bischöflichen Lehramts fest.
Nach Einschätzung Jungs beschäftigen den deutschen Katholizismus bis heute Fragen, die schon damals offen diskutiert worden seien: „Frage viri probati, Frage nach der Stellung der Frau in der Kirche, Frage gibt es eine Predigterlaubnis für Laien, wann könnte es das geben.“
Bereits 1973 hatte der erste Synodenbeschluss „Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung“ einen Einspruch Roms ausgelöst, der Synode fehle die Kompetenz für einen solchen Beschluss. In der Folge stellten sich die deutschen Bischöfe hinter die Synode, eine Beschlussfassung wurde nur unter dem Vorbehalt möglich, die mitgeteilten Bedenken im Gespräch mit Rom zu klären.
Der von der DBK und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) 2019 begonnene Synodale Weg, ein Änderungsprozess zu Macht, Sexualmoral, Zölibat und Stellung der Frau in der Kirche, war wiederholt Gegenstand vatikanischer Interventionen.
Zu den Forderungen des deutschen Synodalen Wegs gehört beispielsweise eine positive Bewertung homosexueller Akte durch die Kirche – im Kontrast zur biblisch und naturrechtlich begründeten lehrmäßigen Position –, die Prüfung der Möglichkeit weiblicher Diakone und sogar Priester sowie die reguläre Taufspendung und Predigt durch Laien.
Rom forderte trotz aller Kritik nie förmlich, den Prozess zu beenden, sondern verlangte, dass die in Deutschland geplanten synodalen Gremien nur so eingerichtet werden, wie es kirchenrechtlich möglich sei.
Auf den neuen Papst Leo XIV. angesprochen, lobte Jung den Wahlspruch des aus dem Augustinerorden stammenden Pontifex: „Es gibt für uns eine verbindende Mitte, die heißt Christus. Und wir suchen nicht nach dem, was jeder als eigenes macht, nach den Nationalismen, nach den Eigeninteressen, sondern wir müssen als Kirche als Global Player auch darauf hinarbeiten, dass die Einheit in dieser Menschheit wächst.“
Der lateinische Wahlspruch In illo uno unum („In dem Einen sind wir eins“) geht auf eine Predigt des heiligen Augustinus zur Auslegung von Psalm 127 zurück.
