Der Versuch einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten, Abtreibungen zu legalisieren, wird wohl an Verfahrensregeln scheitern, wie das Online-Magazin Corrigenda berichtete. Ohne Sondersitzung des Bundestags oder andere Sonderregelungen könne der Gruppenantrag zur Legalisierung von Abtreibung vor der Bundestagswahl nicht mehr beschlossen werden.
Nach dem neuen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung in Deutschland sollen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich sein. Die bisherige Regelung in Deutschland sieht vor, dass Abtreibungen zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, aber weiterhin rechtswidrig sind. In Deutschland werden nach der bestehenden Regelung jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet.
Zudem soll mit dem neuen Entwurf der Lebensschutz-Paragraf 218 StGB abgeschafft werden. Die Kosten für Abtreibungen sollen von Krankenkassen übernommen werden.
Zunächst ist eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss geplant, wie Deutschlandfunk Kultur berichtete. In öffentlichen Anhörungen laden die Ausschüsse des Bundestages Sachverständige ein, um sich über die zu behandelnden Themen zu informieren. Dabei werden Fragen zu Alternativen, Verfassungskonformität und Argumentation des Gesetzentwurfs erörtert.
Der Termin für die öffentliche Anhörung ist der 10. Februar. Er fällt damit in die letzte Sitzungswoche des Bundestages. Der letzte Sitzungstag des Bundestages ist der 11. Februar. Wegen der vorgeschriebenen Fristen könne der Entwurf dann nicht mehr im Bundestag behandelt werden, berichtete Corrigenda. Der Antrag zur Legalisierung der Abtreibung werde somit ohne eine Sondersitzung des Bundestages oder andere Sonderregelungen nicht mehr vor der Bundestagswahl beschlossen.
„Wenn selbst die Initiatoren des Gesetzesentwurfes diesem Zeitablauf zustimmen, dann kann unser ursprünglicher Gedanke nicht verkehrt gewesen sein: Wir wollen dieses Thema, das so zentral ist – denn es geht hier um Leben und Tod –, nicht übers Knie brechen. Wir möchten eine sachverständige Behandlung und eine entsprechend ausreichende Vorbereitung dafür. Das war das Motiv unseres Vorschlags“, erklärte Carsten Müller, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss, gegenüber Corrigenda.
Die Obfrau der Gruppe der Linken, Clara Bünger, geht dagegen davon aus, dass die Legalisierung bald kommen wird, wie Beck-Aktuell berichtete. Aus ihrer Sicht gebe es nur noch zwei Möglichkeiten: Erstens müsse die Anhörung früher stattfinden – etwa Ende Januar. „Oder es könnte ein weiterer Sitzungstag in der Woche vom 10. Februar anberaumt werden“, sagte Bünger. Auch die Grünen-Politikerin Canan Bayram hält Letzteres nicht für ausgeschlossen. Sie kämpfe dafür und glaube daran, sagte Bayram der dpa.
Die katholische Kirche betrachtet die Abtreibung in all ihren Formen als ein schweres sittliches Vergehen, das gegen das göttliche und natürliche Gesetz verstößt. Diese Überzeugung ist tief in der katholischen Tradition verwurzelt und reicht bis in die Anfänge der Kirche zurück.
„Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2270).
Die katholische Lehre geht davon aus, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist. Jeder Mensch wird als von Gott gewollt angesehen, weshalb keine irdische Autorität das Recht habe, über das Leben eines Ungeborenen zu entscheiden.