Als „Sieg der Anständigen“ hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die Ablehnung eines Gesetzentwurfs zur Begrenzung der illegalen Masseneinwanderung durch den Bundestag am Freitag bezeichnet. Die Debatte habe gezeigt, dass sich die Bundestagsabgeordneten ihrer Verantwortung sehr bewusst seien, sagte ZdK-Generalsekretär Marc Frings der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Konkret wurde über das Zustrombegrenzungsgesetz abgestimmt, welches von CDU und CSU eingebracht worden war. Grund für das neue Gesetz waren vor allem die Ereignisse rund um die Messerattacke eines illegalen Asylbewerbers in Aschaffenburg, bei der ein Kleinkind und ein erwachsener Mann getötet wurden, sowie der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Todesopfern.
Mit dem Zustrombegrenzungsgesetz sollte das Aufenthaltsgesetz explizit auf eine bessere Steuerung der Zuwanderung ausgerichtet werden. Zudem wollte die Union den Familiennachzug bis auf weiteres aussetzen. Ein weiterer Punkt war die Erweiterung der Kompetenzen der Bundespolizei, die künftig aufenthaltsbeendende Maßnahmen hätte einsetzen können. Ergänzend sollten umfassende Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen dazu beitragen, den illegalen Zustrom zu begrenzen.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden allein im Jahr 2023 insgesamt 266.224 Personen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts registriert, wie die Deutsche Welle berichtete.
Der Bundestag lehnte das Gesetz jedoch mit 349 zu 338 Stimmen ab. Zwölf Mitglieder der Unionsfraktion hatten sich bei der Abstimmung enthalten. Darunter war auch Monika Grütters, die seit 2021 auch Mitglied des Hauptausschusses des ZdK ist.
ZdK-Generalsekretär Frings betonte, dass es hier nicht nur um die komplexe Frage von Migrationspolitik gegangen sei, sondern auch darum, weiteren Schaden für die Demokratie selbst zu verhindern.
In einem anderen Interview mit der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost äußerte sich der ZdK-Generalsekretär vor der Abstimmung am Freitag wie folgt: „Eine Asyl-Verschärfung zur jetzigen Zeit halten wir aber für äußerst problematisch.“ Jeder Anschlag, ob Solingen, Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg, sei „nochmal differenziert zu betrachten“, so Frings.
Das ZdK wolle „nicht über Obergrenzen für den Nachzug subsidiärer Schutzberechtigter nachdenken“. Mit dieser Forderung sehe man sich „in der politischen Mitte verortet“, erklärte der ZdK-Generalsekretär. Man habe diese Positionen aus dem „christlichen Glaubens- und Wertekanon“ entwickelt.
„Ich als Christ, der ich die Nächstenliebe durchaus als einen konkreten Punkt in meiner Wertearchitektur verorte, frage doch erst mal, wer hier in Not ist“, sagte Frings. Wenn jemand überzeugt sei von seinen religiösen und christlichen Vorstellungen, dann wisse man doch, „dass mir die Präsenz einer muslimischen Community das nicht abspricht oder nimmt“. Jemand, der „Nationalismus mit vermeintlich christlichen Inhalten ideologisch unterfüttere“, habe „das Christentum nicht richtig verstanden“.
Papst Benedikt XVI. hatte in seiner Botschaft zum Welttag der Migranten und Flüchtlinge im Jahr 2011 betont, dass jede Nation das Recht und die Pflicht habe, ihre Grenzen zu kontrollieren und zu schützen. Er schrieb: „Gleichzeitig haben die Staaten das Recht, die Einwanderungsströme zu regeln und die eigenen Grenzen zu schützen, wobei die gebührende Achtung gegenüber der Würde einer jeden menschlichen Person stets gewährleistet sein muss.“ Und weiter hieß es: „Die Einwanderer haben darüber hinaus die Pflicht, sich im Gastland zu integrieren, seine Gesetze und nationale Identität zu respektieren.“