Kardinäle danken Kardinal Becciu für Verzicht auf Teilnahme an Konklave

Kardinäle danken Kardinal Becciu für Verzicht auf Teilnahme an Konklave

Die in Rom versammelten Kardinäle haben ihrem Mitbruder, Kardinal Giovanni Angelo Becciu, dafür gedankt, dass er am Dienstag seinen Verzicht auf die Teilnahme am Konklave verkündet hat. Der 76-jährige Becciu beharrt weiter auf seiner Unschuld in den ihm vorgeworfenen Finanzdelikten. Gegen seine Verurteilung durch ein vatikanisches Gericht ist er in Berufung gegangen, was aber noch nicht weiter verhandelt wurde.

Die Kardinäle erklärten am Mittwochvormittag zu Becciu, man habe „zur Kenntnis genommen, dass er im Interesse des Wohls der Kirche und um zur Gemeinschaft und Gelassenheit des Konklaves beizutragen, seine Entscheidung mitgeteilt hat, nicht an diesem teilzunehmen“.

„Die Kardinalsversammlung dankt ihm für diese Geste und hofft, dass die zuständigen Justizorgane den Sachverhalt endgültig aufklären können“, hieß es in der kurzen Mitteilung außerdem.

Becciu selbst teilte am Dienstag mit: „Da mir das Wohl der Kirche am Herzen liegt, der ich mit Treue und Liebe gedient habe und weiterhin dienen werde, und um zur Gemeinschaft und Gelassenheit des Konklaves beizutragen, habe ich beschlossen, wie ich es immer getan habe, dem Willen von Papst Franziskus zu folgen und nicht am Konklave teilzunehmen, wobei ich von meiner Unschuld überzeugt bin.“

Der Kardinal äußerte sich nicht weiter zu den Hintergründen seiner Entscheidung. Kurz nach dem Tod von Papst Franziskus hatte er noch angekündigt, am Konklave teilnehmen zu wollen.

Die Kardinäle, die sich seit mehr als einer Woche nahezu täglich zur Aussprache und zu Entscheidungen im Vatikan treffen, veröffentlichen zudem eine Klarstellung, dass alle Kardinäle, die noch keine 80 Jahre alt sind, am Konklave teilnehmen dürfen – auch wenn die eigentlich festgelegte Höchstzahl von 120 wahlberechtigten Kardinälen von Papst Franziskus deutlich überschritten wurde. So sind offiziell derzeit 135 Kardinäle wahlberechtigt.

In der Apostolischen Konstitution Universi Dominici gregis hatte Papst Johannes Paul II. im Jahr 1996 festgelegt: „Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen.“ Das fast 30 Jahre alte Dokument gilt weiterhin. Papst Franziskus sei indes „in Ausübung seiner höchsten Gewalt von dieser gesetzlichen Bestimmung abgewichen“, stellten die Kardinäle am Dienstag klar.

Zuletzt hatte Papst Benedikt XVI. einige Änderungen an der Apostolischen Konstitution seines unmittelbaren Vorgängers vorgenommen, und zwar in der regulären rechtlichen Form von Motuproprios.

Im Jahr 2007 legte Papst Benedikt fest, dass ein Papst in jedem Fall von zwei Dritteln der wahlberechtigten Kardinäle gewählt werden muss, nicht – wie von Johannes Paul II. vorgesehen – nach einer bestimmten Anzahl von Wahlgängen von einer bloß absoluten Mehrheit.

Kurz vor seinem Rücktritt am 28. Februar 2013 nahm Benedikt XVI. weitere Änderungen vor, um „die bestmögliche Durchführung all dessen zu garantieren, was – wiewohl von unterschiedlicher Wichtigkeit – mit der Wahl des Römischen Papstes zusammenhängt, vor allem eine eindeutigere Interpretation und Durchführung einiger Bestimmungen“.

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