Hamburger Generalvikar begrüßt Einstufung der gesamten AfD als „rechtsextremistisch“

Hamburger Generalvikar begrüßt Einstufung der gesamten AfD als „rechtsextremistisch“

Der Generalvikar des Erzbistums Hamburg, Sascha-Philipp Geißler SAC, hat die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, ausdrücklich begrüßt. Er sehe darin eine klare Bestätigung der kirchlichen Kritik an der Partei und warnte vor der Unvereinbarkeit ihrer Positionen mit christlichen Werten.

Am vergangenen Freitag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz nach gutachterlicher Prüfung die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, basierend auf einem über 1.000 Seiten umfassenden internen Gutachten, das nicht veröffentlicht wurde.

In diesem Dokument wurden öffentliche Äußerungen von AfD-Parteimitgliedern, programmatische Aussagen sowie das Verhalten der AfD im Wahlkampf und gegenüber ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ gesammelt. Kern des Gutachtens ist Medienberichten zufolge die Bewertung des ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses der AfD, das nach Auffassung des Verfassungsschutzes die Menschenwürde verletze und bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch abwerte.

„Wir haben uns als katholische Kirche schon lange entgegen der Äußerungen und Haltungen der AfD positioniert. Ich bin überzeugt davon, dass die Inhalte der AfD nicht mit dem Christentum vereinbar sind und sehe mich daher durch die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigt“, erklärte Generalvikar Geißler.

Damit schlug er den Bogen zur Verurteilung der AfD durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) 2024. In der DBK-Erklärung hieß es damals: „Nach mehreren Radikalisierungsschüben dominiert inzwischen vor allem in der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) eine völkisch-nationalistische Gesinnung. Die AfD changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus, den der Verfassungsschutz einigen Landesverbänden und der Jugendorganisation der Partei attestiert, und einem Rechtspopulismus, der weniger radikal und grundsätzlich daherkommt.“

„Das Volk wird als ‚Ethnos‘ gedacht, als Gemeinschaft der ethnisch und kulturell Gleichen oder Ähnlichen“, so die Argumentation der DBK damals.

Bereits drei Jahre zuvor, im Januar 2021, hatte die AfD jedoch schon erklärt: „Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“

Geißler verstehe die Einordnung des Verfassungsschutzes als Auftrag: „Wir sind im Erzbistum Hamburg weiterhin motiviert, unsere Stimme und Impulse für Demokratie und Mitmenschlichkeit einzubringen, um unser gemeinsames Zusammenleben mit allen Menschen in diesem Land zu fördern. Und dies auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes. Mit Blick auf die Botschaft des Evangeliums, das besonders die Menschenwürde und Nächstenliebe in den Mittelpunkt rückt, fühle ich mich dazu nicht nur bestärkt, sondern verpflichtet.“

Die AfD hat laut ZDF gegen die Einstufung Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, da sie diese als „rechtswidrig“ ansieht. Zuvor hatte die Partei laut MDR den Verfassungsschutz per Abmahnung aufgefordert, die Einstufung zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

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