Bischof Overbeck: Rechtsextreme Positionen unvereinbar mit kirchlichem Dienst

Bischof Overbeck: Rechtsextreme Positionen unvereinbar mit kirchlichem Dienst

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat rechtsextreme und völkische Positionen als unvereinbar mit einem Dienst in der katholischen Kirche bezeichnet. Während eines Treffens mit Mitarbeitervertretungen des Bistums am Mittwoch kündigte er laut dem Portal Kirche und Leben arbeitsrechtliche Konsequenzen für Haupt- und Ehrenamtliche an, die derartige Positionen vertreten.

Der Bischof betonte, dass es keinen Automatismus gebe, sondern stets eine Einzelfallprüfung erfolge.

Overbeck erklärte weiter, dass sein Bistum bei möglichen Verstößen abgestuft reagieren werde: „Wir schauen hin, wir sprechen an und wenn nötig ziehen wir Konsequenzen – abgestuft nach der Schwere des Falls und der Stellung der Person.“ Das christliche Gebot der Nächstenliebe kenne keine Ausnahmen nach Hautfarbe oder Pass und gebiete vielmehr, den Fremden aufzunehmen und dem Schwachen beizustehen.

Völkisches Denken pervertiere diese christliche Botschaft ins Gegenteil, weshalb der Bischof „sehr deutlich von Unvereinbarkeit“ sprach. Zwar seien auch linksextreme Gewalt und religiöser Fanatismus mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar, doch lege er den Schwerpunkt bewusst auf den Rechtsextremismus, „weil er in Deutschland gegenwärtig die größte Bedrohung dieser Art darstellt“.

Für die Arbeit in kirchlichen Einrichtungen empfahl der Bischof eine Doppelstrategie: „Keine Toleranz für Hass, für Rassismus, für Antisemitismus auf der einen Seite – auf der anderen Seite aber auch der Versuch, durch Begegnung und Argumente Menschen zurückzugewinnen, die auf Abwege geraten sind.“

Mit seinen Äußerungen reiht sich der Essener Bischof in eine breitere Positionierung der katholischen Kirche in Deutschland gegen rechtsextreme Positionen ein. Bereits im Februar 2024 hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) erklärt, dass völkischer Nationalismus und Christentum unvereinbar sind. Overbeck hatte sich zuvor bereits mehrfach gegen die AfD positioniert und die Partei für Katholiken als nicht wählbar bezeichnet.

Zudem hatte das Bistum Essen seine Wahlordnung für Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte geändert, um Personen, die sich „kirchenfeindlich“ betätigen, von der Wahl auszuschließen.

Als „kirchenfeindliche Betätigung“ gelten laut den von der DBK veröffentlichten „Erläuterungen zum Umgang mit extremistischen Positionen, die im Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der katholischen Kirche stehen“, unter anderem das Engagement für extremistische Parteien, nicht jedoch eine bloße Mitgliedschaft.

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