Chefarzt klagt gegen katholischen Klinikträger wegen Abtreibungsverbot

Chefarzt klagt gegen katholischen Klinikträger wegen Abtreibungsverbot

Ein Chefarzt hat Klage gegen seinen katholischen Klinikträger eingereicht, nachdem ihm das Durchführen vorgeburtlicher Kindstötungen untersagt worden war. Joachim Volz, der Arzt, sieht sich durch die Fusion der beiden Lippstädter Krankenhäuser in seiner ärztlichen Tätigkeit eingeschränkt und führt deswegen einen juristischen Kampf gegen katholische Vorgaben in der medizinischen Versorgung.

Unter der evangelischen Trägerschaft hatte Volz Abtreibungen durchgeführt. Bisher gab es im evangelischen Krankenhaus jährlich rund 15 vorgeburtliche Kindstötungen.

Fusion führte zu Abtreibungsverbot

Die Kontroverse entstand durch die Fusion des Evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital zum „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ mit rund 2.500 Mitarbeitern. Aus wirtschaftlicher Sicht war der Zusammenschluss notwendig, um die Gesundheitsversorgung in der Region langfristig zu sichern.

Voraussetzung für die Fusionsverhandlungen war für die katholische Seite, dass ab dem 1. Februar 2025 keine Abtreibungen mehr durchgeführt werden dürfen – selbst nicht bei medizinischen Indikationen.

„Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn bei Untersuchungen festgestellt wird, dass das Ungeborene an schwersten, oft nicht lebensfähigen Fehlbildungen oder Beeinträchtigungen leiden wird“, definierte Volz den Begriff der Indikation. Die einzige Ausnahme der neuen Regelung bestehe bei akuter Lebensgefahr für die Mutter. Sollte das Verbot nicht konsequent durchgeführt werden, drohe die Rückgängigmachung der Fusion, so der Chefarzt weiter.

Laut katholischer Lehre ist jede Form der direkten und vorsätzlichen Abtreibung ausnahmslos zu verurteilen, unabhängig von den Lebensumständen oder medizinischen Indikationen. Nach kirchlicher Auffassung beginnt mit der Zeugung menschliches Leben, das „von der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen“ ist.

Jeder Eingriff, der gezielt das Leben des ungeborenen Kindes beendet ist laut Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2271) ein „schwerer sittlicher Verstoß“ und niemand, „auch keine Instanz, kann jemals das Recht zu einer direkten Abtreibung beanspruchen“. Ärzte können selbstverständlich das Leben einer Mutter retten, auch wenn im Rahmen dieser Rettungsmaßnahmen das Kind möglicherweise nicht überleben wird. Hierbei handelt es sich nicht um eine direkte Abtreibung.

In Deutschland werden nach aktueller Rechtslage jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Von 1996 bis 2023 wurden ungefähr 1,8 Millionen Kinder abgetrieben.

Klage vor dem Arbeitsgericht

Volz reichte Anfang Februar 2025 eine Klage beim Arbeitsgericht Hamm ein und beantragte festzustellen, dass die beiden Dienstanweisungen bezüglich des Verbots der Durchführung von vorgeburtlichen Kindstötungen rechtswidrig und unwirksam sind. Er rügte dabei insbesondere die Überschreitung des Direktionsrechts, einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit und gegen den der Klinik auferlegten Versorgungsauftrag.

Bei dem Gütetermin Mitte April kam es laut WDR zu keiner Einigung. Der vorsitzende Richter Klaus Griese machte deutlich, dass die katholische Kirche solche Anweisungen geben dürfe. Für die katholische Kirche sei Abtreibung nach wie vor Mord, und der Arbeitgeber könne den Wunsch von Volz nicht gutheißen.

Der Anwalt der Klinik, Philipp Duvigneau, argumentierte mit dem Gesellschaftsvertrag zur Fusion, der in Sachen Schwangerschaftsabbruch keinen Spielraum lasse. Die Gesellschafter machten klare Vorgaben.

Petition erreicht 100.000 Unterschriften

Parallel zu seiner Klage startete Volz eine Online-Petition mit dem Titel: „Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!“ Die Petition erreichte bereits wenige Tage nach Veröffentlichung über 100.000 Unterschriften.

In der Petition stellte Volz zwei Hauptforderungen auf: „Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern“ sowie „Schluss mit der Kriminalisierung von jeglicher Form des Schwangerschaftsabbruchs“. Er argumentierte, dass sein Fall kein Einzelfall sei und dass es bereits mehrere Fusionen mit ähnlichen Konsequenzen für Gynäkologen gegeben habe.

Posted in

Werden Sie Teil der EWTN-Familie. Abonnieren Sie unseren Newsletter!

*Ich möchte zukünftig den wöchentlichen Newsletter von EWTN.TV mit Impulsen, Programmtips und Informationen rund um Ihren katholischen Fernsehsender per E-Mail empfangen. Diese Einwilligung kann am Ende jedes Newsletters widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.