Ein 17-jähriger Afghane ist von der Jugendanwaltschaft Zürich wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit rechtskräftig verurteilt worden, nachdem er im November 2024 die mittelalterliche Schwarze Madonna in der Gnadenkapelle des Schweizer Klosters Einsiedeln geschändet hatte. Das berichtete der Blick in der vergangenen Woche.
Laut den Ermittlungen der Jugendanwaltschaft begab sich der Beschuldigte in die Gnadenkapelle, wo er der Schwarzen Madonna gewaltsam Krone und Zepter entwendete. Er setzte sich die Krone auf den Kopf, nahm das Zepter in die linke Hand und riss anschließend das Gewand der Madonna zu Boden.
Dabei wurden sowohl die Statue als auch weitere Gegenstände beschädigt. Der Vorfall ereignete sich in Gegenwart zahlreicher betender Pilger, wie CNA Deutsch damals berichtete.
Ein in der Kirche anwesender Mönch und ein Kirchenbesucher konnten den Jugendlichen bis zum Eintreffen der Kantonspolizei Schwyz festhalten. Der Beschuldigte leistete keinen Widerstand und wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen. Die gesamte Tathandlung wurde von Anwesenden gefilmt. Das Video verbreitete sich rasch in sozialen Medien.
Die Jugendanwaltschaft Zürich erließ am 14. Mai 2025 einen Strafbefehl wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit gemäß Artikel 261 des Strafgesetzbuchs. In der rechtlichen Würdigung stellte die Behörde fest, dass der Beschuldigte durch sein Verhalten in Anwesenheit von Gläubigen einen Ort und Gegenstände, die der religiösen Verehrung dienen, verunehrt habe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Details über das verhängte Strafmaß wurden aufgrund des besonderen Schutzes von Jugendlichen nicht bekannt gegeben. Gemäß Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geahndet. Bei Jugendlichen sind auch persönliche Leistungen für soziale Einrichtungen oder erzieherische Maßnahmen möglich.
Zum Tatzeitpunkt befand sich der afghanische Asylbewerber mit Wohnsitz im Kanton Zürich bereits in stationärer psychiatrischer Behandlung. Er war auch zuvor schon psychiatrisch betreut worden. Die Beweggründe für seine Tat blieben auch nach der Verurteilung unklar.
Auf eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung verzichtete das Kloster Einsiedeln. Die Schwarze Madonna aus dem 15. Jahrhundert erlitt leichte Schäden. Beschädigt wurden die Hand des Gnadenbildes, das Zepter und die Krone.
Auch das am Tatort getragene „Schwyzer-Kleid” aus weißer Seide mit Stickereien aus dem Jahr 1922 wurde beschädigt und muss restauriert werden. Die Tat ereignete sich in der bedeutendsten Wallfahrtskirche der Schweiz, die jährlich von Hunderttausenden Pilgern besucht wird.
