Eichstätter Diözesanadministrator folgt Hanke-Kurs, bleibt Synodalem Ausschuss fern

Eichstätter Diözesanadministrator folgt Hanke-Kurs, bleibt Synodalem Ausschuss fern

Der Eichstätter Diözesanadministrator Alfred Rottler wird nicht an der fünften Sitzung des umstrittenen Synodalen Ausschusses Ende November teilnehmen. Er begründet seine Absage damit, dass das Bistum bisher nicht an diesem Prozess teilgenommen hat, wie die Pressestelle des Bistums dem Portal katholisch.de am Montag mitteilte.

„Die Haltung zu diesem Gremium obliegt dem neuen Bischof“, so die Pressestelle. Seit Hankes überraschendem Rücktritt am 8. Juni 2025 sucht das Bistum Eichstätt nach einem neuen Bischof. Eine Entscheidung wird erst im Frühjahr 2026 erwartet.

An der sechsten Synodalversammlung des Synodalen Wegs vom 29. bis 31. Januar 2026 in Stuttgart wird Rottler hingegen teilnehmen. Dort soll satzungsgemäß die Umsetzung der Ergebnisse des Synodalen Wegs evaluiert werden.

Der emeritierte Bischof des Bistums Eichstätt, Gregor Maria Hanke OSB, hatte lange eine kritische Haltung gegenüber dem Synodalen Weg eingenommen. Er gehörte zu den vier deutschen Diözesanbischöfen, die sich gegen eine Fortsetzung des Projekts aussprachen.

Gemeinsam mit den Bischöfen Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) sowie Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) hatte Hanke die Finanzierung des Synodalen Ausschusses durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) abgelehnt. Der Ausschuss soll einen Synodalen Rat vorbereiten, um den Synodalen Weg in Deutschland zu verstetigen. Ziel ist es, dass Laien und Diözesanbischöfe gemeinsam beraten und entscheiden.

In ihrem Schreiben verwiesen die vier Bischöfe damals auf „Stoppschilder“ aus Rom, weshalb sie „die Arbeiten des ‚synodalen Ausschusses‘ an der Vorbereitung eines nationalen synodalen Gremiums als nicht zielführend“ einschätzten.

Kritik am Synodalen Weg

Der Synodale Weg hat zwischen 2020 und 2023 mehrere Beschlüsse gefasst, die nach Ansicht des Vatikans und von anderen Kritikern mit der überlieferten katholischen Lehre unvereinbar sind. Die kontroversesten Punkte umfassen vier Themenbereiche, die das Reformgremium behandelte

In einem Handlungstext hieß es, eine homosexuelle Orientierung gehöre „zur Identität des Menschen, wie er von Gott geschaffen wurde“ und sei „ethisch grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als jede andere sexuelle Orientierung“.

Zusätzlich forderte das Gremium eine „lehramtliche Präzisierung und Neubewertung der Homosexualität“ vom Papst und eine entsprechende Änderung des Katechismus. Diese Position steht in direktem Widerspruch zur katholischen Lehre, die homosexuelle Handlungen als „objektiv ungeordnet“ und „sittlich schlecht“ bewertet.

Wie geht es weiter mit dem Synodalen Weg?

Vor seiner Wahl zum Papst war Leo XIV. als Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe an den römischen Verhandlungen zum deutschen Synodalen Weg beteiligt. Im Februar 2024 betonten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Robert Francis Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium) grundsätzlich, dass ein Synodaler Ausschuss zur Vorbereitung der Verstetigung des Synodalen Wegs nicht rechtmäßig sei.

Die Kardinäle warnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz vor dem Beschluss, dieses Gremium einzurichten: „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.“

Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“

Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April 2024 bei einer Sitzung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) verabschiedet. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an. Im November 2025 soll der Synodale Rat durch den Synodalen Ausschuss beschlossen werden. Der Name „Synodaler Rat” wird nach römischer Kritik allerdings nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Daher ist von einem neuen Namen für die Verstetigung des Synodalen Wegs auszugehen.

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