In letzter Zeit wird häufig gefordert, die Frauenweihe zuzulassen, denn es gebe keine überzeugenden theologischen Gründe, die dem entgegenstünden. Die katholische Kirche bekräftigt dagegen, dass nur Männer zur Priestern geweiht werden können. Diese Lehre gilt als definitive tenenda, also als eine endgültig verbindliche Wahrheit, die alle Gläubigen anzunehmen haben und über die nicht diskutiert werden kann.
Jeder Versuch einer Änderung würde das kirchliche Lehramt selbst infrage stellen, weil eine endgültig zu haltende Wahrheit praktisch für nicht endgültig erklärt würde. Damit wäre nicht nur die Frage der Weihe berührt, sondern auch die Glaubwürdigkeit des gesamten kirchlichen Lehrgebäudes.
Kardinal Luis Ladaria SJ bekräftigte 2018 als Präfekt der Glaubenskongregation, dass sich die Unfehlbarkeit nicht nur auf feierliche Erklärungen durch ein Konzil oder auf päpstliche Entscheidungen ex cathedra beziehe, sondern auch auf das ordentliche und allgemeine Lehramt.
Ihren Ausdruck fand die Lehre über die Frauenweihe zuletzt im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis (1994), dessen Kernsatz lautet: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“
Als theologischen Grund führt die Kirche die sakramentale Natur des Priestertums an. Kardinal Gerhard Müller erklärte dazu: „Der Priester repräsentiert in seinem Mannsein Christus, den Bräutigam der Kirche, die seine Braut ist“.
Er stehe „im unsichtbaren Verhältnis zur Braut, der Kirche. Die Kirche kann ja auch nicht durch einen Mann repräsentiert werden, weil sie weiblich und Maria, die Mutter Gottes, ihr Urbild ist. Dass nur ein Mann Christus im Verhältnis zur Kirche darstellen kann, liegt in der Natur des Sakramentes.“
Ein Priester handelt bei der Ausübung seiner durch die Weihe erlangten Vollmachten nicht in eigener Person, sondern „in persona Christi“, weshalb auch eine natürliche Ähnlichkeit erforderlich oder wenigstens geboten sei.
Müller betonte: „Genauso wie es zum Sakrament der Ehe als unauflösliche Verbindung von einem Mann und einer Frau gehört, dass Männer nicht Männer heiraten können. Denn die geschlechtliche Bestimmung ist in das Wesen des Menschen vom Schöpfer eingestiftet worden.“
Was sagen frühere kirchliche Quellen zur Frauenweihe?
Bereits die frühkirchlichen Quellen zeigen, dass die Weihe zum priesterlichen Dienst dem Mann vorbehalten ist. Der Bischof Epiphanius von Salamis argumentierte: „Wenn es von Gott so bestimmt wäre, dass Frauen Opfer darbringen oder eine kanonische Funktion in der Kirche ausüben sollten, hätte Maria selbst, wenn überhaupt jemand, im Neuen Testament als Priesterin fungieren müssen.“
Auch in der kirchlichen Gesetzgebung der Antike wird die sakramentale Unterscheidung klar markiert. Das Erste Konzil von Nizäa (325) stellte im Canon 19 zu den sogenannten „Diakonissen“ klar: „Und wir meinen damit Diakoninnen, die zwar die Ordenskleidung angenommen haben, aber da ihnen keine Hand aufgelegt wurde, nur zu den Laien gezählt werden dürfen.“
In dieselbe Richtung argumentiert die spätantike Gesetzgebung Roms. Papst Gelasius I. tadelte 494 in einem Schreiben an süditalienische Bischöfe die Einführung von Frauen am Altar in scharfen Worten: „Dennoch haben wir zu unserem Ärger gehört, dass die göttlichen Angelegenheiten einen so niedrigen Stand erreicht haben, dass Frauen dazu ermutigt werden, an den heiligen Altären zu amtieren und an allen Angelegenheiten teilzunehmen, die den Ämtern des männlichen Geschlechts zugeschrieben werden, zu denen sie nicht gehören.“
Der Kirchenlehrer Thomas von Aquin legte in der Summa theologiae ausdrücklich fest, dass das Mannsein nicht bloß rechtliche Voraussetzung, sondern Gültigkeitsbedingung („ad validitatem“) der Weihe sei: „Dementsprechend müssen wir sagen, dass das männliche Geschlecht nicht nur im zweiten, sondern auch im ersten Sinne für den Empfang der Weihe erforderlich ist. Selbst wenn also eine Frau zum Gegenstand all dessen gemacht würde, was bei der Spendung der Weihe getan wird, würde sie die Weihe nicht empfangen.“
