Bundestagspräsidentin Klöckner kontert Bischof Bätzing in Debatte um LGBT-Beflaggung

Bundestagspräsidentin Klöckner kontert Bischof Bätzing in Debatte um LGBT-Beflaggung

Die Diskussion um eine nicht gehisste LGBT-Flagge am Reichstag in Berlin zur pro-LGBT-Veranstaltung Christopher Street Day hat eine neue Wendung genommen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wies die Kritik von Bischof Georg Bätzing scharf zurück und konterte mit einer provokanten Gegenfrage.

Der Limburger Bischof und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatte in einem Interview mit dem Magazin Stern bedauert, dass Klöckner die Regenbogenflagge nicht am Reichstagsgebäude habe hissen lassen.

„Ich finde es schade, dass sie es dieses Jahr abgelehnt hat“, sagte Bätzing und ergänzte: „Es wäre ein gutes Zeichen gewesen. Das sage ich bewusst als katholischer Bischof.“ Der Bischof forderte zudem eine Korrektur des Katechismus, der gelebte Homosexualität als „in sich nicht in Ordnung“ bezeichnet.

Klöckner reagierte in einem Interview mit der Zeit auf diese Kritik mit deutlichen Worten: „Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv. Hat der Vatikan oder haben alle Bischofshäuser am CSD eine Regenbogenflagge gehisst?“

Mit dem Verweis auf einen Erlass des Bundesinnenministeriums verteidigte die CDU-Politikerin ihre Entscheidung. Demnach darf die Regenbogenflagge nur einmal jährlich gehisst werden – am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homophobie.

Bereits Ende April 2025 hatte das Bundesinnenministerium klargestellt, dass das Hissen der Regenbogenflagge auf einen konkreten Kalendertag im Jahr beschränkt sei. Diese Regelung gelte für alle Bundesgebäude, wobei jedes Ministerium den Anlass selbst wählen könne.

„Wir sind der Deutsche Bundestag und bei uns weht eine Fahne: Schwarz-Rot-Gold“, erklärte sie in einem früheren Interview. Diese repräsentiere „alles, wofür unser Grundgesetz steht: Freiheit, Menschenwürde – und eben auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“.

Die Bundestagspräsidentin ging in ihrer Antwort auf Bätzing noch weiter und warnte den Katholizismus sowie den Protestantismus: „Die Kirchen sind in einem schwierigen Fahrwasser. Ähnlich wie die Parteien kämpfen sie mit Mitgliederschwund und Vertrauensverlust.“

Haltung der katholischen Kirche zur Homosexualität

Die katholische Kirche vertritt eine ablehnende Position zur Homosexualität, bei der sie zwischen der sexuellen Orientierung und den sexuellen Handlungen unterscheidet. Während homosexuelle Neigungen selbst nicht als sündhaft gelten, betrachtet die Kirche homosexuelle Handlungen als schwere Sünden gegen die Keuschheit.

Das Fundament der kirchlichen Lehre bildet das Naturrecht, eine in die menschliche Natur – das Gewissen – eingepflanzte Morallehre, die durch die natürliche Vernunft erkennbar ist. Laut katholischer Sexualtheologie müssen alle sexuellen Handlungen von Natur aus offen für die Fortpflanzung sein und somit die männlich-weibliche Komplementarität ausdrücken. Sexuelle Handlungen zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts können dies nicht erfüllen.

Der Katechismus der Katholischen Kirche klassifiziert homosexuelle Handlungen als „schlimme Abirrung“, die „in sich nicht in Ordnung sind“.

Trotz der eindeutigen Ablehnung homosexueller Handlungen fordert die Kirche einen respektvollen Umgang mit homosexuellen Personen. Die kirchliche Lehre ruft homosexuelle Personen zur Keuschheit auf, wie andere Christen auch.

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