Bundesrat beschließt Grundgesetz-Initiative für sexuelle Identität

Bundesrat beschließt Grundgesetz-Initiative für sexuelle Identität

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag mit einer Mehrheit den Antrag zur Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“ beschlossen und leitet ihn nun als Gesetzesinitiative an den Bundestag weiter.

Eingebracht wurde die Initiative von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, somit erhielt sie auch Unterstützung von CDU-geführten Bundesländern, wie Zeit-Online berichtet.

Konkret soll Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um den Begriff „sexuelle Identität“ erweitert werden. Der bisherige Wortlaut „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ würde entsprechend ergänzt.

Die Initiative wird als wichtiges Signal bewertet. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte nach dem Beschluss, der Berliner Senat habe Wort gehalten.

Die Berliner Antidiskriminierungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) betonte der DPA zufolge, dass „queerfeindlicher Hass“ im Alltag spürbar geworden sei und es deshalb ein Grundgesetz brauche, das Diskriminierung wegen der sexuellen Identität klar verbiete.

Bemerkenswert ist die parteiübergreifende Unterstützung auf Länderebene. Neben den SPD-geführten Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich mit Nordrhein-Westfalen unter Hendrik Wüst und Schleswig-Holstein unter Daniel Günther auch CDU-geführte Bundesländer an der Initiative.

Dies steht im Kontrast zur Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die eine Grundgesetzänderung weiterhin als unnötig ablehnt. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) argumentierte: „Den Grundrechtekatalog, also die Herzkammer unserer Verfassung anzutasten, bedarf es ganz besonderer Gründe. Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.“

Für eine Verfassungsänderung sind sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Zweidrittelmehrheiten erforderlich. Dies macht die Umsetzung der LGBT-Initiative schwierig, da sie auf den Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag treffen dürfte.

Haltung der katholischen Kirche

Weihbischof Ludger Schepers, der offizielle Queer-Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, unterstützt ausdrücklich die Forderung nach einer Grundgesetzergänzung, wie CNA Deutsch berichtete. Er erklärte bereits im Januar 2025, es wirke sich „bis heute negativ auf die Lebenssituation vieler Menschen“ aus, dass „sexuelle Identität im Verfassungstext nicht erwähnt ist“.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert seit November 2024 die Aufnahme der Merkmale „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Eine grundlegende Rolle in der Debatte spielt die Gender-Ideologie: Diese fordert, das biologische Geschlecht (Sex) von der sozialen Geschlechtsidentität (Gender) zu trennen. Zudem wird behauptet, dass Gender rein kulturell und subjektiv sei.

Kritikern zufolge leugnet diese Theorie die objektive Realität der menschlichen Natur, da sie Geschlecht zu einer frei wählbaren Kategorie macht, unabhängig von biologischen Gegebenheiten.

Papst Franziskus hatte die Gender-Ideologie mehrfach scharf verurteilt und als Ausdruck von „Frustration und Resignation“ beschrieben, die auf die „Auslöschung der sexuellen Differenz“ abzielt. Er betonte, dass die Verdrängung der Unterschiede zwischen Mann und Frau nicht die Lösung, sondern das eigentliche Problem sei.

Papst Leo XIV. hatte sich in seinem ersten Interview gegen eine Änderung der kirchlichen Sexuallehre ausgesprochen. Er kritisierte die in manchen Ländern Nordeuropas „veröffentlichten Segensrituale“ als Verstoß gegen vatikanische Vorgaben.

 

Posted in

Werden Sie Teil der EWTN-Familie. Abonnieren Sie unseren Newsletter!

*Ich möchte zukünftig den wöchentlichen Newsletter von EWTN.TV mit Impulsen, Programmtips und Informationen rund um Ihren katholischen Fernsehsender per E-Mail empfangen. Diese Einwilligung kann am Ende jedes Newsletters widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.