Bistum Limburg will in den nächsten 10 Jahren über 100 Millionen Euro einsparen

Bistum Limburg will in den nächsten 10 Jahren über 100 Millionen Euro einsparen

Das Bistum Limburg unter Bischof Georg Bätzing will in den nächsten zehn Jahren mehr als 100 Millionen Euro einsparen. „Bis 2035 entsteht eine strukturelle Finanzierungslücke“ in dieser Größenordnung, weshalb man ein „Haushaltssicherungskonzept“ (HSK) erarbeitet habe, das „22 Maßnahmenpakete mit einem Volumen von insgesamt etwa 110 Millionen Euro“ umfasst.

Wie das Bistum am Montag berichtete, habe Generalvikar Wolfgang Pax bereits Ende September bei einem „Treffen aller Gremien“ gesagt: „Wir verschweigen die Dimension nicht. Wir sprechen offen über die Zahlen und schaffen Transparenz entsprechend dem jeweiligen Stand der Überlegungen.“

„Wir wissen, dass der Vorschlag einschneidend ist und zu Verunsicherungen führen wird“, führte Pax aus. „Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Auch deshalb werden wir intensiv beraten, einen Diskursraum schaffen und engmaschig informieren. Unser Ziel ist, auch 2035 einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, um weiterhin als Kirche in der Welt wirken zu können.“

Das Bistum stellte am Montag klar, dass es sich bislang „um Vorschläge“ handle, denn „Entscheidungen sind noch nicht getroffen“. Man werde „in den kommenden Wochen“ weiter beraten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen alle vier Leistungsfelder im Finanzhaushalt des Bistums und zudem den großen Bereich der Kindertagesstätten“, hieß es. Die vier sogenannten Leistungsfelder sind „Verwaltung und überdiözesane Aufgaben“, „Seelsorge“, „Soziales und Karitatives“ sowie „Kultur und Schule“.

Zum „Umbau seiner Personalstruktur“ teilte das Bistum Limburg mit, die „Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen“ würde „langfristig zu einem Abbau von bis zu 467 Stellen“ führen. „Dabei handelt es sich in erster Linie um Positionen, die bereits heute unbesetzt sind oder bei natürlicher Fluktuation nicht automatisch nachbesetzt werden. Gleichzeitig wird das Bistum auch künftig dort neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, wo dies für Seelsorge, Bildung oder Verwaltung notwendig ist.“

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