Papst Leo XIV. hat der wichtigsten Finanzinstitution des Heiligen Stuhls gestattet, für ihre Investitionstätigkeiten Finanzinstitute außerhalb des Vatikans zu nutzen. Damit machte er die Anweisung von Papst Franziskus aus dem Jahr 2022 rückgängig, alle Gelder in die sogenannte Vatikanbank zu verlagern.
In der am Montag veröffentlichten Rechtsverordnung erklärte Leo, dass die Vermögensverwaltungsstelle des Vatikans, die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls (APSA), für ihre Investitionstätigkeiten grundsätzlich das Institut für die religiösen Werke (IOR) – besser bekannt als Vatikanbank – nutzen sollte, es sei denn, die zuständigen Stellen „halten es für effizienter oder zweckmäßiger, in anderen Ländern ansässige Finanzintermediäre zu nutzen“.
Der Papst erklärte, er habe Experten konsultiert und Empfehlungen des Wirtschaftsrats für das Motuproprio mit dem Titel Coniuncta cura („Gemeinsame Verantwortung“) ausgewertet.
Papst Franziskus hatte im August 2022 den Heiligen Stuhl und verbundene Einrichtungen angewiesen, alle Finanzanlagen aus anderen Banken abzuziehen und ausschließlich in das IOR zu übertragen, nachdem es zu Kontroversen über Investitionen des Staatssekretariats gekommen war.
Das päpstliche Reskript war Franziskus’ Auslegung von Artikel 219 Absatz 3 der im März 2022 verkündeten Konstitution Praedicate Evangelium, wo es heißt: „Die Ausführung [der Verwaltung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten durch die APSA] erfolgt durch das Institut für die religiösen Werke.“
In Leos Motuproprio, welches das Reskript seines Vorgängers aufhebt, müssen die Investitionstätigkeiten auch den Richtlinien des 2022 gegründeten Investitionsaufsichtsausschusses des Vatikans unter Vorsitz von Kardinal Kevin Farrell entsprechen.
„Die Mitverantwortung in der Communio ist eines der Dienstprinzipien der römischen Kurie, wie es von Papst Franziskus gewünscht und in der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium vom 19. März 2022 festgelegt wurde“, schrieb der Pontifex.
„Diese gemeinsame Verantwortung, die auch die für die Finanzinvestitionen des Heiligen Stuhls zuständigen kurialen Institutionen betrifft, erfordert eine Konsolidierung der bestehenden Bestimmungen und eine klare Definition der Rollen und Zuständigkeiten jeder Institution, damit alle in einer Dynamik der gegenseitigen Zusammenarbeit zusammenarbeiten können“, erklärte er ferner.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.