Deutsche Handreichung zu Homo-Segnungen nicht von Rom gutgeheißen: Bericht

Deutsche Handreichung zu Homo-Segnungen nicht von Rom gutgeheißen: Bericht

Die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ zu „Segnungen für Paare, die sich lieben“, wobei es auch um „Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“ geht, ist nicht vom römischen Glaubens-Dikasterium gutgeheißen worden, wie aus einem Bericht von „Communio“ hervorgeht. Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hatte bei der Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September betont, das Dokument sei in „Rücksprache“ mit dem Glaubens-Dikasterium erstellt worden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann als Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe hatte im Oktober 2024 einen Brief – auch „im Auftrag“ von Bätzing – an Kardinal Víctor Manuel Fernández geschickt, den Präfekten des Glaubens-Dikasteriums. Darin hieß es, es sei „nicht daran gedacht, einen förmlichen Beschluss des gesamten Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Text herbeizuführen. Auch erbitten wir keine förmliche Gutheißung dieses Textes durch das Dikasterium für die Glaubenslehre. Es ist uns aber daran gelegen, Sie in enger Kommunikation und Abstimmung mit Ihrem Dikasterium an den pastoralen Entwicklungen der Kirche in Deutschland teilnehmen zu lassen.“

Tatsächlich wurde die Handreichung durch die sogenannte Gemeinsame Konferenz verabschiedet, zu der zehn Bischöfe und zehn Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) gehören. In Deutschland gibt es 27 Diözesen mit jeweils einem eigenen Bischof, dazu noch viele Weihbischöfe. Nur die Mitglieder des Ständigen Rates waren in die Entscheidung zur Handreichung eingebunden, die aber dennoch auf der Internetseite der DBK offizielle vorgestellt wurde.

Fernández seinerseits antwortete Ackermann im November 2024 mit zwei Kritikpunkten am Entwurf der deutschen Handreichung. So plädiere der Entwurf „de facto dafür, den Status solcher Paare zu legitimieren, im Gegensatz zu dem, was Fiducia supplicans festlegt“, also konkret den Status von nicht-ehelichen Verbindungen. Außerdem kritisierte Fernández die vorgeschlagene liturgische Handlung zur Spendung eines Segens.

Vor diesem Hintergrund heißt es, so „Communio“, in der Handreichung nicht mehr „offizielle Regelung“ wie noch im Entwurf, sondern „allgemeine Handreichung“. Auch der Ablauf einer Segensfeier wurde aus der Handreichung gestrichen, aber es sei „weiterhin von ‚Akklamation, Gebet und Gesang‘ die Rede, von ‚Worten aus der Heiligen Schrift‘ und ihrer Auslegung, sowie von einem ‚Segensgebet‘ mit ‚Lobpreis‘, ‚Danksagung‘ und ‚Segensbitte‘“.

Im Bericht von „Communio“ hieß es vor diesem Hintergrund: „Eine Quelle aus dem Umfeld des Dikasteriums für die Glaubenslehre betont jedoch gegenüber COMMUNIO, dass das Dikasterium ‚keiner der beiden Fassungen der Handreichung zugestimmt‘ habe. In dem Brief an Bischof Ackermann habe Fernández darauf hingewiesen, dass das Dokument ‚nicht mit den Bestimmungen von Fiducia supplicans übereinstimmt, wie der Heilige Vater kürzlich in einem Interview bekräftigt hat‘. Bätzings Aussage, dass alles ‚in Absprache‘ mit dem Glaubensdikasterium geschehen sei, habe ‚nur formale Bedeutung, da die Antwort des Dikasteriums offenbar nicht berücksichtigt wurde‘.“

Die DBK selbst hat sich auf Anfrage von „Communio“ noch nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Papst Leo hatte kürzlich in einem Interview gesagt: „In Nordeuropa veröffentlichen sie bereits Rituale zur Segnung von ‚Menschen, die einander lieben‘, so drücken sie es aus, was ausdrücklich gegen das Dokument verstößt, das Papst Franziskus gebilligt hat, Fiducia supplicans, das im Grunde genommen besagt, dass wir natürlich alle Menschen segnen können, aber es sucht nicht nach einer Möglichkeit, eine Art Segnung zu ritualisieren, weil das nicht der Lehre der Kirche entspricht.“

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