Der spanische Priester Custodio Ballester ist vom Provinzgericht Málaga wegen islamfeindlicher Hassrede verurteilt worden. Dem 61-jährigen Geistlichen aus Barcelona drohen bis zu drei Jahre Haft und hohe Geldstrafen, da er in einem Essay und einem YouTube-Interview kritische Aussagen über den Islam gemacht hat. Die Klage hatte die Vereinigung spanischer Muslime gegen Islamophobie eingereicht, wie die englischsprachige Partneragentur von CNA Deutsch berichtete.
Kern der Kontroverse ist Ballesters Essay „Der unmögliche Dialog mit dem Islam“, den er 2016 veröffentlichte, um auf einen Hirtenbrief von Kardinal Juan José Omella, dem Erzbischof von Barcelona, zu antworten.
Während Omella den Dialog mit dem Islam als „notwendig“ bezeichnet hatte, schrieb Ballester wörtlich: „Diese erneute Wiederbelebung des christlich-muslimischen Dialogs, der durch die angebliche ‚Unvorsichtigkeit‘ des geliebten Benedikt XVI. gelähmt wurde, ist weit von der Realität entfernt. Der Islam lässt keinen Dialog zu. Entweder man glaubt, oder man ist ein Ungläubiger, der auf die eine oder andere Weise unterworfen werden muss.“
Ein Jahr später äußerte er sich in einem YouTube-Interview zu der Bedrohung Europas durch den radikalen Islam.
Ballester, ein ehemaliger Angehöriger spanischer Spezialeinheiten, hatte betont, dass er sich nicht gegen alle Muslime, sondern lediglich gegen radikale Formen des Islams geäußert habe. Seine Verteidigung argumentierte zudem, dass seine Aussagen weder diskriminierend noch hasserfüllt gewesen seien.
Der Priester sah in dem Verfahren einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und kündigte an, im Falle einer Gefängnisstrafe vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen.
Bei der Strafverfolgung stützt sich die spanische Justiz auf Artikel 510 des Strafgesetzbuchs, der Hassreden gegen Gruppen aufgrund ihrer Religion, Rasse oder Ideologie unter Strafe stellt. Das 1995 eingeführte und 2015 auf Online-Delikte ausgeweitete Gesetz sieht Gefängnisstrafen von einem bis zu vier Jahren vor.
Ballester warf der spanischen Justiz vor, Hassrede-Gesetze einseitig anzuwenden: „Sie klagen nur Christen an, niemals Muslime.“ Seiner Ansicht nach ist das Hassrede-Gesetz ein „Blankoscheck“, da nicht einmal die Staatsanwälte definieren könnten, was „Hass“ bedeute. Die Staatsanwaltschaft würde jeden Fall neu konstruieren, je nachdem, wer das angebliche Verbrechen begangen habe.
Ballerster erhält beträchtliche öffentliche Unterstützung. So sammelte die christliche Rechtsanwaltsvereinigung Abogados Cristianos über 28.000 Unterschriften für seinen Freispruch.
Am Verhandlungstag versammelten sich Dutzende Unterstützer mit Plakaten, die seinen Freispruch forderten, vor dem Gerichtsgebäude. Auch Organisationen wie HazteOir, das Observatorium für Religionsfreiheit und Gewissen sowie das Spanische Institut für Sozialpolitik solidarisierten sich mit dem Priester.
Bislang fällt die kirchliche Reaktion auf Ballesters Fall eher zurückhaltend aus. Kardinal Omella, gegen dessen Hirtenbrief sich Ballester ursprünglich gewandt hatte, soll ihm zwar privat Unterstützung zugesagt haben, öffentliche Stellungnahmen hat er jedoch vermieden. Auch die anderen spanischen Bischöfe schwiegen größtenteils zu der Kontroverse.