UN-Bericht fordert weltweites Verbot von Leihmutterschaft

UN-Bericht fordert weltweites Verbot von Leihmutterschaft

Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat am vergangenen Freitag vor der UN-Generalversammlung ihren Bericht zu Leihmutterschaft vorgestellt. Darin forderte sie ein weltweites Verbot aller Formen von Leihmutterschaft und stufte diese als Form von Gewalt gegen Frauen und Kinder ein. Die Praxis, so der Bericht, sei „strukturell gewaltförmig“ und „fast ausnahmslos kommerziell“.

Dem Bericht zufolge entmündigt die Leihmutterschaft Frauen sowohl körperlich als auch rechtlich. Verträge verpflichteten Frauen häufig zu Kaiserschnitten, selektiven Abtreibungen gegen ihren Willen oder enthielten Klauseln, die „die Überwachung der Frau durch Kameras oder Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit“ vorsehen.

Laut dem Bericht gibt es zahlreiche Formen von Gewalt im Zusammenhang mit Leihmutterschaft. Besonders hervorgehoben wurde die wirtschaftliche Gewalt: Leihmütter stammen häufig aus prekären Verhältnissen und erhalten nur einen Bruchteil der vereinbarten Summe – teils lediglich 10 bis 27 Prozent der Gesamtzahlung –, während der Großteil an Vermittlungsagenturen geht.

Viele Frauen würden „ohne Entschädigung und medizinische Hilfe“ zurückgelassen, wenn sie eine Fehlgeburt erlitten oder vertragliche Auflagen nicht vollständig erfüllten.

In manchen Fällen müssten sie sogar die Kosten für die Hormonbehandlung selbst tragen. Alsalem betont, dass Leihmutterschaft „außerhalb des Rahmens von Freiheit und Vertrag“ liege, da Frauen in diesen Abhängigkeitsverhältnissen keine echte Entscheidungsfreiheit hätten.

Hinzu komme psychische Gewalt, die sich in starkem Druck, Schuldgefühlen und emotionalen Belastungen äußert. Viele Frauen fühlten sich moralisch verpflichtet, das Kind nach der Geburt abzugeben – selbst wenn sie innerlich dagegen ankämpften.

Studien zeigen laut Bericht, dass 35 Prozent der Leihmütter Schwierigkeiten hatten, sich von ihrem Neugeborenen zu trennen, 39 Prozent negative Gefühle gegenüber ihrer Entscheidung äußerten und ein Drittel Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung entwickelte.

„Keine gesetzliche Regelung kann das psychische Leid verhindern, das durch die erzwungene Trennung von Mutter und Kind entsteht“, hieß es dazu im Bericht.

Auch physische Gewalt sei weit verbreitet. Frauen werden medizinisch stark belastet, etwa durch die eigenständige Verabreichung hormoneller Medikamente wie Lupron, die laut UN-Bericht „eigentlich nur unter Schutzkleidung von medizinischem Personal injiziert werden dürften“.

Leihmutterschaften führen häufiger zu gesundheitlichen Komplikationen wie Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck, Präeklampsie oder Kaiserschnittgeburten.

In Indien, Mexiko und Nepal, so der Bericht, würden Leihmütter „unabhängig von medizinischen Indikationen routinemäßig per Kaiserschnitt entbunden“ – mit erheblichen Risiken für ihre Gesundheit.

Auch für Kinder beschreibt der Bericht gravierende Risiken: Sie werden unmittelbar nach der Geburt von der Geburtsmutter getrennt, was „ihre geistige und emotionale Entwicklung beeinträchtigt“.

Dem Bericht zufolge basiert die Analyse auf 120 eingegangenen Beiträgen von Leihmüttern, Auftraggebern, Agenturen und Experten sowie auf Online-Konsultationen mit 78 Fachleuten. Der globale Leihmutterschaftsmarkt wurde 2023 auf 14,95 Milliarden US-Dollar geschätzt und soll bis 2033 auf fast 100 Milliarden US-Dollar anwachsen.

Die Forderung nach einem weltweiten Verbot unterstützen 215 zivilgesellschaftliche Organisationen aus 40 Staaten, darunter die Casablanca-Erklärung, eine Koalition von über 150 Experten und Verbänden.

„Dies ist eine beispiellose Anerkennung auf höchster internationaler Ebene: Leihmutterschaft ist kein Akt der Liebe, sondern eine Form von Gewalt und Ausbeutung. Dieser historische Bericht ebnet den Weg zu ihrem weltweiten Verbot”, betonte Olivia Maurel, Sprecherin der Casablanca-Erklärung.

Alsalem empfahl den Staaten, schrittweise die Abschaffung der Leihmutterschaft vorzubereiten. Bis dahin sollten sie ein rechtliches Modell nach skandinavischem Vorbild einführen: die Bestrafung von Käufern, Agenturen und Kliniken, nicht aber der beteiligten Frauen. Sie forderte einen verbindlichen internationalen Vertrag zum vollständigen Verbot der Leihmutterschaft sowie ein Werbe- und Vermittlungsverbot.

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