Türkei weist 350 ausländische Christen aus: Internationale Kritik wächst

Türkei weist 350 ausländische Christen aus: Internationale Kritik wächst

Seit Jahren geht die türkische Regierung mit Einreiseverboten und Ausweisungen gegen ausländische Christen vor – unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit. Nun wächst international die Kritik an dieser Praxis, die Kirchen und Religionsfreiheit im Land schwer belastet.

Mehr als 350 ausländische Christen und ihre Familien wurden seit 2020 systematisch von der türkischen Regierung aus dem Land verwiesen, wie The Washington Stand berichtete.

Die türkischen Behörden versehen die Betroffenen außerdem mit speziellen Sicherheitsvermerken, die im nationalen Informationssystem gespeichert sind und eine Wiedereinreise verhindern.

Viele der ausgewiesenen Christen lebten seit Jahrzehnten legal im Land und arbeiteten als Pastoren, Lehrer oder kirchliche Mitarbeiter in protestantischen Gemeinden.

In den vergangenen Monaten hat sich diese Praxis deutlich verschärft. Zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 wurden mindestens 35 neue Sicherheitsvermerke gegen ausländische Christen verhängt. Die Folgen sind gravierend: Zahlreiche protestantische Gemeinden verlieren ihre seelsorgerliche Leitung, und das religiöse Leben vielerorts wird massiv beeinträchtigt.

Die Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International kritisierte bei der OSZE-Konferenz in Warschau die Vorgehensweise scharf. ADF-Juristin Lidia Rieder betonte: „Die Einstufung friedlicher christlicher Einwohner als ‚Sicherheitsrisiko‘ durch die Türkei ist ein klarer Missbrauch des Gesetzes und ein Angriff auf die Religions- und Glaubensfreiheit.“

Sie warnte, dass Regierungen, die Verwaltungs- oder Einwanderungssysteme manipulieren, um Menschen aufgrund ihres Glaubens auszuschließen, sowohl die Rechtsstaatlichkeit als auch die Prinzipien der Toleranz untergraben.

ADF International unterstützt derzeit mehr als 30 Verfahren betroffener Christen vor türkischen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Ein besonders bekannter Fall ist jener von Kenneth Arthur Wiest. Wiest, ein US-amerikanischer Protestant, lebte seit 1985 mit seiner Familie legal in der Türkei. Nach einer Auslandsreise im Juni 2019 wurde ihm die Wiedereinreise verweigert und der Sicherheitscode N-82 zugewiesen – ohne Beweise oder rechtsstaatliches Verfahren.

Die türkischen Gerichte bestätigten diese Praxis weitgehend. Das Verfassungsgericht entschied am 8. Juni 2024 mit sieben zu sechs Stimmen, dass die Ausweisung von neun ausländischen Christen wegen angeblicher „Missionsaktivitäten“ rechtmäßig sei.

Zusätzlich nutzen die Behörden das Blasphemiegesetz (Artikel 216 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), um religiöse Minderheiten zu verfolgen. Es sieht Haftstrafen von bis zu einem Jahr für Personen vor, die „offen die religiösen Werte eines Teils der Öffentlichkeit beleidigen“.

Laut der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) wird dieses Gesetz häufig gegen politische Gegner und Personen eingesetzt, die als Kritiker des Islam gelten. Deswegen empfahl die USCIRF, die Türkei auf die Sonderbeobachtungsliste des US-Außenministeriums zu setzen.

Papst Leo XIV. reist Ende November in die Türkei. Auch wenn die Reise eher von ökumenischen und interreligiösen Veranstaltungen geprägt ist, steht doch ein Besuch bei Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan auf dem Programm.

Posted in

Werden Sie Teil der EWTN-Familie. Abonnieren Sie unseren Newsletter!

*Ich möchte zukünftig den wöchentlichen Newsletter von EWTN.TV mit Impulsen, Programmtips und Informationen rund um Ihren katholischen Fernsehsender per E-Mail empfangen. Diese Einwilligung kann am Ende jedes Newsletters widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.