Mehrere katholische Verbände haben das anvisierte Bundestariftreuegesetz als „Stärkung der Sozialpartnerschaft und Tarifbindung“ begrüßt. Der Stellungnahme schlossen sich neben dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auch der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), die Kolpinginitiative „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sowie die katholische Frauengemeinschaft Deutschlands in der Diözese Münster an.
„Inzwischen arbeiten bereits 7 Millionen Menschen im meist tariflosen Niedriglohnsektor vor allem in Dienstleistungsbranchen und Handel, Logistik und Schlachthöfen – weniger in der Industrie und im Handwerk“, so die Verbände über die gegenwärtige Lage. „Die Tarifbindung der Unternehmen ist in den letzten Jahren von 65 auf 21 Prozent gesunken.“
Der Deutschlandfunk berichtete im Oktober: „Mit dem Bundestariftreuegesetz will die Regierung sicherstellen, dass öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Lohn und Arbeitszeiten an die Standards aus Tarifverträgen halten. Zur Überwachung soll eine neue Behörde geschaffen werden.“
Im Gesetzentwurf erläuterte die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD laut Bundestag: „Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen. Dazu beigetragen habe auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil hätten.“
Und: „Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.“
ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp prognostizierte am Donnerstag, es werde „Einfluss auf die nächsten Wahlen haben, wie die Sorgen der im Niedriglohnsektor arbeitenden Bevölkerung von der Regierung ernstgenommen werden – und ob es gelingt, Tarifflucht zurückzudrängen“.
Der BKU-Vorsitzende Martin Nebeling sagte: „Durch das Dahinschmelzen der Tarifbindung gerät die Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als eine der tragenden Säulen der Sozialen Marktwirtschaft ins Wanken. Sie hat uns über Jahrzehnte sozialen Frieden beschert. Überdies sind von den Unternehmen gleichermaßen anzuwendende Tarife eine wesentliche Voraussetzung für fairen Wettbewerb.“
„Allerdings sollte der Gesetzentwurf in Bezug auf Dokumentationspflichten weiter entschlackt werden“, mahnte Nebeling an. „Angesichts des Strukturwandels unserer Arbeitswelt sollten wir zugleich den Mut haben, die Sozialpartnerschaft insgesamt weiterzuentwickeln. Grundlage dafür bleibt das Vertrauen in die Gestaltungskraft der Tarifparteien – getragen von einer starken Tarifbindung und einer beiderseitigen Kultur des Vertrauens.“
