Der Bundesverband Lebensrecht hat als Dachverband zahlreicher Lebensschutz-Organisationen die „Verherrlichung“ des assistieren Suizids der 89-jährigen Kessler-Zwillinge verurteilt. Alexandra Linder, die Vorsitzende des Verbands, erklärte: „In den Medien wird breit darüber berichtet, viele loben die ‚Selbstbestimmung‘, Todeszeitpunkt und Todesart selbst zu wählen, statt auf den Tod zu warten und vielleicht zu leiden.“
Dies sei „gefährlich“, betonte Linder, weil es „Menschen in suizidalen Lebenslagen“ dazu bringen könnte, „sich jetzt auch umzubringen oder umbringen zu lassen. In traurigem Ausmaß konnte man diesen sogenannten Werther-Effekt bei der Selbsttötung des Fußballers Robert Enke erleben: Nach Bekanntwerden seines Suizids stiegen die Selbsttötungszahlen sprunghaft an. Hier sollten die Medien deutlich mehr Verantwortung übernehmen, wenn über solche Vorfälle berichtet wird.“
Die Tagesschau berichtete am Montag: „Die als Sängerinnen, Schauspielerinnen und Entertainerinnen international bekannt gewordenen Kessler-Zwillinge Alice und Ellen sind tot. Ein Sprecher der Münchner Polizei bestätigte einen Einsatz in Grünwald bei München. Hintergründe nannte er nicht.“
„Es habe sich um einen assistierten Suizid gehandelt, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gegenüber dem Bayerischen Rundfunk“, so die Tagesschau weiter. „‚Die Kessler-Zwillinge haben sich schon seit langer Zeit mit dem assistierten Suizid befasst‘, sagte eine DGHS-Sprecherin. Alice und Ellen Kessler waren seit längerer Zeit Mitglieder im Verein und hätten das Todesdatum 17. November selbst festgelegt.“
„Ein Jurist und eine Ärztin hätten Vorgespräche mit ihnen geführt und seien am Montag ins Haus der Schwestern nach Grünwald gekommen, um sie beim Sterben zu begleiten“, hieß es.
Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht forderte, „kritische Fragen zur Ethik und zu den Hintergründen“ zu stellen: „Kann ein Jurist, der die Personen nicht kennt, ohne entsprechende Fachausbildung den psychischen und physischen Zustand, die Vorgeschichte und die Autonomie dieser Personen bewerten? Haben die beiden 89-jährigen Damen ohne Einfluss von außen, ohne akuten Schmerzzustand, ohne Einfluss durch Medikamente, ohne Angst vor Einsamkeit, vor der Zukunft, vor Leiden etc. diese Entscheidung getroffen? Hat man ihnen alternative Handlungsweisen ausreichend dargelegt, zum Beispiel palliative Versorgung, Zuwendung, Therapiemöglichkeiten? Welche möglicherweise beeinflussende Rolle spielen die Verantwortlichen des Sterbevereins, deren Interesse ja darin liegt, ‚positive‘ Sterbebeispiele zu bewerben, vom Eintritt in die Organisation bis zur Todesentscheidung?“
Linder erklärte, man müsse wissen, „dass die Psyche, die Stimmung, der Lebenswille sich fast täglich ändern können, je nach den Umständen, dem Schmerzzustand, den Heilungsaussichten. Es spielt sogar eine Rolle, wer an diesem Tag zu Besuch kommt: ein mürrischer Pfleger oder eine Enkelin mit einem für die Oma gemalten Sonnenbild.“
In Deutschland als einem wohlhabenden Land „muss niemand einsam, mit starken Schmerzen oder Leiden sterben, wenn der Wille dazu da ist. Menschen in schweren Lebenslagen, die über Suizid nachdenken, diesem Schicksal zu überlassen und die Selbsttötungsabsicht zur Autonomie zu erklären, ist inhuman.“
Auch Eva Maria Welskop-Deffaa, die Präsidentin der Caritas, zeigte sich „besorgt, dass die ausführliche Berichterstattung und Romantisierung des assistierten Suizids des Schwesternpaars einen gesellschaftlichen Druck verstärkt, den wir schon seit einigen Jahren beobachten: Insbesondere alte Frauen sehen sich in der Verantwortung, niemandem zur Last zu fallen und nehmen die Angebote für assistierten Suizid als notwendig zu prüfende Handlungsoption wahr.“
„Statt Werbung für das vermeintlich einfache Lebensende braucht es eine Verbesserung der Suizidprävention sowie einen Ausbau von Hospizplätzen“, forderte Welskop-Deffaa. „Wir fordern mit Nachdruck die gesetzliche Verankerung von Maßnahmen der Suizidprävention, wie z. B. ein Werbeverbot für Organisationen, die beim Suizid unterstützen, mit anderen gesetzlichen Regulierungen der Suizidassistenz.“
