Bischof Overbeck ist „guter Hoffnung“, dass Vatikan Synodalkonferenz-Satzung genehmigt

Bischof Overbeck ist „guter Hoffnung“, dass Vatikan Synodalkonferenz-Satzung genehmigt

Bischof Franz-Josef Overbeck von Essen hat erklärt, er sei „guter Hoffnung“, dass die im Synodalen Ausschuss am Wochenende verabschiedete Satzung der Synodalkonferenz vom Vatikan genehmigt werde. „Ich habe schon viele Gespräche mit den römischen Stellen geführt“, wo man „gute Wege gegangen“ sei, „vor allem bei den beiden Teilen der Synode zur Synodalität unter Papst Franziskus in den vergangenen beiden Jahren“.

Overbeck sprach mit katholisch.de auch über die Zustimmung zur Satzung, die noch innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gegeben werde müsse: „Die meisten unserer Diözesanbischöfe waren in Fulda dabei und haben zugestimmt. Von daher hoffe ich, dass wir auch mit den Bischöfen, die noch andere Wege gehen, gut zusammenkommen.“

Nach zahlreichen römischen Ermahnungen und Warnungen hatten sich vier deutsche Bischöfe entschlossen, nicht am Synodalen Ausschuss mitzuarbeiten, der die Verstetigung des Synodalen Wegs durch die Synodalkonferenz vorbereiten sollte. Dadurch wurde der Synodale Ausschuss nicht von der DBK getragen, sondern von einem eigens eingerichteten Verein der 23 Diözesen, die am Synodalen Weg festhielten.

Overbeck betonte derweil, man sei „auf alle Impulse eingegangen, die von Rom ausgegangen sind. Das hängt wesentlich mit der Synodalität zusammen, die – ausgehend von Papst Franziskus – die Weltkirche auf allen Ebenen beschäftigt.“

„Mit dieser Entwicklung können wir also zeigen, dass das Zweite Vatikanische Konzil in eine neue Rezeptionsphase gekommen ist, in der es nochmal neu um das Vertrauen aller geht und um eine partizipative Struktur“, so der Bischof von Essen.

Der sonntägliche Messbesuch lag zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils in Deutschland bei über elf Millionen Katholiken. Heute gehen nur noch etwa 1,3 Millionen Menschen zur Messe, was 6,6 Prozent aller Katholiken entspricht. Im Bistum Essen, für das Overbeck seit 2009 zuständig ist, gehen nur noch 33.000 Menschen sonntags zur Messe. Bei seinem Amtsantritt waren es noch 85.000.

Laut Satzung ist die neue Synodalkonferenz ein „synodales Gremium, in dem Bischöfe und weitere Gläubige gemäß ihrer gemeinsamen Taufwürde und je eigenen Berufung gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen, um so dem Sendungsauftrag der Kirche gerecht zu werden“.

Trotz dieses gemeinsamen Beratens und Fassens von Beschlüssen – das Wort „Entscheiden“ fällt an dieser Stelle nicht – achte die Synodalkonferenz „die verfassungsgemäße Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der diözesanen Verfahren und Gremien“, betont die Satzung.

In der Präambel aber heißt es: „Die Synodalkonferenz nimmt ihre Arbeit in Fortführung der Anliegen des Synodalen Weges und auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Bischofssynode zur Synodalität auf. Sie führt in synodalen Beratungen durch geistliche Unterscheidung zu gemeinsamen Entscheidungen.“ Mit „Bischofssynode zur Synodalität“ meint die Satzung die sogenannte Weltsynode, an der auf Betreiben von Papst Franziskus erstmals auch zahlreiche Nicht-Bischöfe als vollwertige Mitglieder teilnahmen.

Zur Verbindlichkeit der Entscheidungen der Synodalkonferenz hält die Satzung fest: „Die Adressaten der Beschlüsse der Synodalkonferenz sind nach eigenem Ermessen nach ihren eigenen Verfahren und nach Maßgabe ihrer eigenen Gremien für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.“ Die Ablehnung eines Beschlusses der Synodalkonferenz sei „unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes dem Präsidium der Synodalkonferenz begründet“ darzulegen. „Teil der Rechenschaftslegung ist die Darstellung des Partizipationsprozesses.“

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