„Mängel und Widersprüche“: „Neuer Anfang“ kritisiert Satzung der Synodalkonferenz

„Mängel und Widersprüche“: „Neuer Anfang“ kritisiert Satzung der Synodalkonferenz

Die Initiative „Neuer Anfang“ hat die „Mängel und Widersprüche“ der Satzung der geplanten Synodalkonferenz zur Verstetigung des Synodalen Wegs in Deutschland mit deutlichen Worten kritisiert. Von Anfang an hatte die Initiative den synodalen Prozess kritisch begleitet und dabei auch Zustimmung durch namhafte Theologen bis hin zu Kardinal Walter Kasper gefunden, der eigentlich als offen für Reformen gilt.

In zwölf Punkten hielt der „Neue Anfang“ etwa fest: „Das vorliegende Dokument ruft zehnmal in unterschiedlichen und schillernden Zusammenhängen das Wort ‚Entscheidung‘ auf und unterminiert durch Vermischung der Zuständigkeiten auf nebulöse Weise die Forderung nach Klarheit.“

Laut am Wochenende verabschiedeter Satzung ist die neue Synodalkonferenz ein „synodales Gremium, in dem Bischöfe und weitere Gläubige gemäß ihrer gemeinsamen Taufwürde und je eigenen Berufung gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen, um so dem Sendungsauftrag der Kirche gerecht zu werden“.

Trotz dieses gemeinsamen Beratens und Fassens von Beschlüssen – das Wort „Entscheiden“ fällt an dieser Stelle nicht – achte die Synodalkonferenz „die verfassungsgemäße Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der diözesanen Verfahren und Gremien“, betont die Satzung.

In der Präambel aber heißt es: „Die Synodalkonferenz nimmt ihre Arbeit in Fortführung der Anliegen des Synodalen Weges und auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Bischofssynode zur Synodalität auf. Sie führt in synodalen Beratungen durch geistliche Unterscheidung zu gemeinsamen Entscheidungen.“ Mit „Bischofssynode zur Synodalität“ meint die Satzung die sogenannte Weltsynode, an der auf Betreiben von Papst Franziskus erstmals auch zahlreiche Nicht-Bischöfe als vollwertige Mitglieder teilnahmen.

Zur Verbindlichkeit der Entscheidungen der Synodalkonferenz hält die Satzung fest: „Die Adressaten der Beschlüsse der Synodalkonferenz sind nach eigenem Ermessen nach ihren eigenen Verfahren und nach Maßgabe ihrer eigenen Gremien für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.“ Die Ablehnung eines Beschlusses der Synodalkonferenz sei „unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes dem Präsidium der Synodalkonferenz begründet“ darzulegen. „Teil der Rechenschaftslegung ist die Darstellung des Partizipationsprozesses.“

Unterdessen betonte der „Neue Anfang“: „Wir bestreiten das Recht von selbstermächtigten kirchlichen Eliten, sich unter Berufung auf ‚Synodalität‘ bischöfliche Vollmachten anzueignen und unter dem Anschein von ‚Partizipation‘ eine Art von Regierungsbeteiligung herbeizuführen.“

„Mit vielen Katholiken leiden wir an einer Überstrukturierung der Kirche, die durch die Einrichtung einer zusätzlichen ‚Synodalkonferenz‘ noch einmal gesteigert würde“, hielt die Initiative fest. „Wichtiger wäre es darauf hinzuwirken, die Arbeitsweise in den vorhandenen Gremien synodaler zu gestalten. Gleichzeitig fehlt es überall an lebendigen Jüngerkreisen, diakonischen und missionarischen Initiativen, an ‚Hörern des Wortes‘ und Gebetsgruppen.“

Eine versuchte „Parlamentarisierung“ der Kirche durch die Synodalkonferenz sei zudem „das Einfallstor für Ideologien, theologische Modeströmungen und politisierte Pressure Groups, durch die das Evangelium gezähmt, verdunkelt und die Freiheit der Verkündigung eingeschränkt werden könnte“.

Der Theologe Martin Brüske hielt derweil in einem eigenen Beitrag, der von der Initiative „Neuer Anfang“ veröffentlicht wurde, fest, die Synodalkonferenz werde „eine wirkliche Erneuerung blockieren, weil eine geistlich und theologisch grundsätzlich falsche Haltung zementiert wird“. Es handle sich ohnehin nicht um „authentische Synodalität“. Stattdessen würden die „aus dem theologisch gediegenen Schlussdokument“ der von Papst Franziskus lancierten Weltsynode theologischen Begriffe „entstellt und entwertet“.

Die Synodalkonferenz werde „die tödliche Selbstbezogenheit der katholischen Kirche in Deutschland, die paradoxerweise einhergeht mit der Sucht vollständiger Anpassung an bestimmte Elemente des Zeitgeists, noch einmal erhöhen“, zeigte sich Brüske überzeugt.

Schließlich hielt er fest: „Der Papst erklärt programmatisch die Gültigkeit der kirchlichen Lehre zur Anthropologie und Sexualmoral. Er stellt – unter ausdrücklicher Nennung des deutschen Papiers – fest, dass bestimmte Weichenstellungen im Norden Europas der kirchlichen Lehre nicht entsprechen. Den Bischöfen und Laien, die sich mit dem synodalen Weg identifizieren, ist das schlicht und ergreifend egal, ja der Bischof von Aachen setzt dieses Dokument noch nach der päpstlichen Äußerung in sein Amtsblatt.“

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