Bischof Kohlgraf: Fastenzeit verlangt Entscheidung, „welchem Menschenbild“ man folgen will

Bischof Kohlgraf: Fastenzeit verlangt Entscheidung, „welchem Menschenbild“ man folgen will

Laut Bischof Peter Kohlgraf verlangt die Fastenzeit „eine Entscheidung, welchem Menschenbild und welcher Haltung du folgen willst“. Der Mainzer Bischof äußerte sich entsprechend am Aschermittwoch im Dom.

„Wir sind eingeladen, in den kommenden Wochen Menschen zu werden, die Empathie, also Einfühlungsvermögen gegenüber anderen, sowie Barmherzigkeit, Rücksicht, Achtsamkeit, Toleranz und Respekt leben“, so Kohlgraf über die Bedeutung der Fastenzeit. „Sie werden damit Gott ähnlich werden, dessen Wesen selbst Hingabe und Menschenfreundlichkeit, ja Menschlichkeit ist.“

In seiner Predigt ging er auf den klassischen Dreiklang von Gebet, Fasten und Almosen ein.

„Wer fastet, öffnet sein Herz für die Bedürfnisse anderer“, fuhr der Bischof fort. „Der Mensch, der verzichten kann, hört auf, seine Bedarfe absolut zu setzen. Abhängigkeiten werden entlarvt und am Ende geht es um die innere Freiheit des Menschen, seinen Blick auf die Welt und andere Menschen zu weiten.“

Das Fasten sei somit „ein Beitrag zur Suche nach Menschlichkeit. Ein freier Mensch lässt sich von den Bedürfnissen anderer berühren und versteht sich als Beschenkter, nicht als jemand, der einen Rechtsanspruch auf die Gaben der Schöpfung hat.“

Zur Rolle des Gebets führte er aus: „Im Gebet tragen wir die ganze Welt vor Gott, die Not der vielen, den Dank für die Schöpfung, deren Teil ich bin. Im Gebet lebe ich Beziehung, die für mich zur Menschlichkeit gehört. Das Gebet bricht jeden Egoismus und problematischen Selbstbezug auf. Jesus wird mir immer wieder zum Helfer beim Beten.“

Das Almosengeben schließlich „steht dafür, dass Menschlichkeit nicht nur eine schöne Idee bleibt, sondern zur Tat wird. Almosen geben muss nach dem biblischen Zeugnis auch heißen, Strukturen von Ungerechtigkeit anzuschauen und zu verändern. In der biblischen Verkündigung wird auch deutlich, dass Teilen und Zuwendung nicht delegierbar sind.“

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