Europäsche Kommission muss bald zu einem Abtreibungsfonds Position beziehen

Europäsche Kommission muss bald zu einem Abtreibungsfonds Position beziehen

Die Europäische Kommission muss bis Donnerstag erklären, ob sie einen Gesetzesvorschlag für einen EU-finanzierten Abtreibungsmechanismus vorlegen wird. Hintergrund ist die Europäische Abtreibungsinitiative „My Voice, My Choice“, die über 1,1 Millionen Unterschriften gesammelt hat.

Nach den geltenden Regeln für Europäische Bürgerinitiativen ist die Kommission verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist auf Initiativen zu reagieren, die mindestens eine Million gültige Stimmen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhalten haben.

„My Voice, My Choice“ erreichte rund 1,12 Millionen Unterschriften aus 19 Ländern. Bereits im Dezember 2025 hatte das Europäische Parlament mit 358 zu 202 Stimmen eine rechtlich nicht bindende Resolution verabschiedet, welche die Forderungen der Initiative unterstützt.

Kern des Vorschlags ist ein „Opt-in-Finanzierungsmechanismus“. Mitgliedstaaten, die dem System beitreten, sollen finanzielle Mittel aus dem EU-Haushalt erhalten, wenn sie Frauen aus anderen EU-Ländern vorgeburtliche Kindstötungen ermöglichen.

Da die Behandlung nach dem jeweiligen nationalen Recht des Durchführungsstaates erfolgen würde, könnten Einrichtungen in den Niederlanden, wo Abtreibungen bis zur 24. Woche straffrei möglich sind, beispielsweise Kinder von Müttern aus Ländern mit restriktiverer Gesetzgebung abtreiben und diese Kindstötung über EU-Gelder refinanzieren.

Kritik der EU-Bischofskommission

Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) äußerte bereits im Vorfeld der Parlamentsabstimmung im Dezember 2025 „schwerwiegende Bedenken“ gegen das Vorhaben.

In einer Stellungnahme vom 16. Dezember letzten Jahres hieß es: „In der Debatte über Abtreibung bedarf es nicht einer weiteren ideologischen Spaltung, sondern vielmehr einer umsichtigen Politik, die Frauen wirklich schützt und unterstützt und gleichzeitig das ungeborene menschliche Leben bewahrt.“

Die Bischöfe verwiesen zudem auf Artikel 168 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Demnach respektiere die Union „die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung“.

Die COMECE betonte: „Ein finanzieller Unterstützungsmechanismus darf weder das Ziel noch die Wirkung haben, die Rechtsvorschriften zur öffentlichen Ordnung der Mitgliedstaaten oder allgemeiner die gesundheitspolitischen und ethischen Entscheidungen zu untergraben, die die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeiten in Gesundheitsfragen getroffen haben.“

Rechtliche Einordnung und Subsidiarität

Auch die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisierte den Vorstoß am 6. November vergangenen Jahres als Versuch, nationale Kompetenzen zu umgehen. Zwar werde das Subsidiaritätsprinzip – das besagt, dass Aufgaben nach Möglichkeit auf nationaler oder lokaler Ebene gelöst werden sollen – formal nicht gebrochen, da kein Staat zur Änderung seiner Gesetze gezwungen wird.

Man sehe jedoch ein „potenzielles Unterlaufen der rechtlichen Grenzen der EU-Kompetenzen“, da das Ziel ein „de-facto Zugang zu Abtreibung für alle EU-Bürgerinnen“ sei, auch wenn das nationale Recht dies nicht vorsehe.

In der kirchlichen Debatte wird zudem die Einordnung von Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung abgelehnt. Das Sekretariat der EU-Bischöfe unterstrich, dass der Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ Abtreibung nicht als wesentliche Gesundheitsdienstleistung einschließen könne.

„Ein medizinischer Eingriff von solcher Tragweite und mit solch wichtigen ethischen Implikationen kann und darf nicht normalisiert werden“, so die COMECE.

Laut Schätzungen werden in der EU jährlich rund 700.000 bis über 900.000 Abtreibungen durchgeführt. Eine genaue Zahl für alle 27 Mitgliedstaaten kann nicht systematisch veröffentlicht werden, da drei Länder – Österreich, Zypern und Luxemburg – gar keine Daten melden.

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