Deutsche Bischöfe bitten in Rom formal um Zulassung der Laien-Predigt

Deutsche Bischöfe bitten in Rom formal um Zulassung der Laien-Predigt

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) wird, vertreten durch ihren neuen Vorsitzenden Bischof Heiner Wilmer SCJ, in Rom formal um die Zulassung der Laien-Predigt innerhalb der Messe bitten. Auch wenn diese Praxis in Deutschland an manchen Orten existiert, ist sie eigentlich untersagt.

„Die Synodalversammlung 2023 hatte mit großer Mehrheit insgesamt und auch von uns Bischöfen im Handlungstext Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament beschlossen, dass die deutschen Bischöfe beim Heiligen Stuhl eine Erlaubnis dafür beantragen, dass auch in Eucharistiefeiern nicht nur Priester, sondern auch andere geistlich qualifizierte Männer und Frauen, die vom Bischof beauftragt sind, predigen dürfen“, erinnerte Wilmer in seinem Pressebericht am Donnerstagnachmittag.

„Wir haben dies jetzt aufgenommen, ausführlich beraten und in dieser Vollversammlung das Ziel des Handlungstextes umgesetzt, indem eine Ordnung des Predigtdienstes beschlossen wurde, die dies ermöglichen soll“, fügte er hinzu. „Für diese Ordnung wollen wir nun in Rom um Zustimmung bitten. Wir haben vereinbart, dass ich dies bei meinem nächsten Besuch in Rom mitnehmen und auch noch einmal vor Ort im Gespräch erläutern und dafür werben werde.“

Kardinal Arthur Roche, der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hatte Ende März 2023 – rund zwei Wochen nach dem Beschluss des Handlungstextes durch den Synodalen Weg – in einem Schreiben an den damaligen Vorsitzenden der DBK gewandt, Bischof Georg Bätzing. Er hielt fest: „Dies ist kein Ausschluss der Laien und natürlich auch keine Leugnung des Rechts und der Pflicht eines jeden Getauften, ob Mann oder Frau, das Evangelium zu verkünden, sondern vielmehr eine Bestätigung der Besonderheit dieser Form der Verkündigung, die die Homilie ist (vgl. CIC can. 767 § 1).“

In der Instruktion Redemptionis sacramentum hatte die vatikanische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Jahr 2004 bereits eindeutig klargestellt: „Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist, ‚wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien. In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können.‘“

„Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist“, hieß es dort außerdem. „Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.“

Schließlich gelte: „Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte ‚Pastoralassistenten‘ eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.“

Kardinal Roche vertiefte in seinem Schreiben im Jahr 2023 das Nein der Kirche zur Laien-Predigt: „Ich halte es für unzulässig, dass im Bewusstsein der christlichen Gemeinde Missverständnisse über die Gestalt und Identität des Priesters entstehen, der als Einziger kraft des Sakraments ‚in persona Christi capitis‘ handeln kann. Der geweihte Amtsträger vertritt sakramental Christus, das Haupt, kraft der ‚sacra potestas‘, die ihm bei der Weihe verliehen wurde, d. h. kraft der Fähigkeit, die ihm durch die besondere Beziehung zum Heiligen Geist aufgrund der Weihe verliehen wurde.“

„Es geht nicht darum, Ungleichheiten zwischen den Getauften zu schaffen, sondern anzuerkennen, dass es Unterscheidungen gibt, die vom Geist gemacht werden, der verschiedene Charismen hervorbringt, die unterschiedlich sind und sich ergänzen“, so Roche. „Kraft des Weihesakraments ist der geweihte Amtsträger für die Verkündigung des Wortes und die Danksagung über Brot und Wein verantwortlich: Wort und Sakrament sind untrennbare Realitäten, und insofern sie nicht nur formaler Ausdruck der Ausübung der ‚sacra potestas‘ sind, sind sie weder trennbar noch können sie delegiert werden.“

Er fügte hinzu: „Die Exklusivität der homiletischen Rede bei der Feier aller Sakramente ist auf einer sakramentalen Ebene zu verstehen und nicht nur funktional, was unweigerlich dazu führen würde, dass der geweihte Dienst seine Besonderheit verliert: sie ist eine Handlung, die strukturgemäß und untrennbar mit der sakramentalen Handlung verbunden ist, die, immer kraft des Weihesakraments, in der Verantwortung des geweihten Amtsträgers liegt.“

Eine „bessere theologische Vorbereitung oder eine bessere Kommunikationsfähigkeit von Laien (Männern oder Frauen) gegenüber den geweihten Amtsträgern“ könne „nicht als gültiges Kriterium dafür angesehen werden, ihnen die Homilie anzuvertrauen“, schrieb Roche vor etwa drei Jahren.

Die Bitte um Laien-Predigt ist nur der erste Schritt der deutschen Bischöfe, denn der Handlungstext des Synodalen Wegs spricht auf von „der Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230 § 3 CIC 1983, der Eheschließungsassistenz durch Lai*innen entsprechend can. 1112 CIC 1983 und der Beauftragung von Lai*innen zur Mitwirkung bei der Leitung von Pfarreien entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach can. 517 § 2 sowie can. 516 CIC 1983“.

Hier sei indes der Prozess innerhalb der DBK noch nicht so weit gediehen, dass man eine entsprechende Bitte an Rom richte, hieß es am Donnerstag auf Nachfrage von CNA Deutsch bei der Pressekonferenz.

Mit Blick auf das Thema Synodalität insgesamt hielt Wilmer fest: „Das weltweite synodale Geschehen hat uns erfahren lassen, wie wertvoll das gemeinsame Hören ist. Synodalität bleibt eine geistliche Haltung. Miteinander unterwegs sein, Verantwortung teilen, Entscheidungen gemeinsam tragen – und dabei steht Christus im Zentrum. Aus dieser Mitte wächst Vertrauen und Vertrauen schafft Zukunft. Es wird darum gehen, das Evangelium zu verkünden mit aller Kraft, notfalls auch mit Worten.“

Umgang mit der AfD

Erneut beschäftigten sich die Bischöfe mit der AfD. Der Magdeburger Bischof Feige habe darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Wahlprogramms der Partei in Sachsen-Anhalt – bislang liegt lediglich ein Entwurf vor – „gravierende Folgen für die Gesellschaft hätte. Aufgrund der Abwertung aller anderen Parteien und aller bestehender Institution wie der Kirchen, werde von ihr keine Zusammenarbeit und Kooperation zu erwarten sein. Die AfD ignoriere die Realitäten und werde nicht zu Lösungen bestehender Probleme beitragen. Sie formuliere den Retro-Traum einer Familienidylle und imaginiere ein Feindbild, zum Beispiel die Regenbogen-Verschwörung, um die Familie zu zerstören.“

„Darüber hinaus wünsche sie eine Remigration ganzer Bevölkerungsgruppen, so Bischof Feige“, sagte Wilmer in seinem Pressebericht. „Bezüglich der Kirchen setze die AfD gleichsam die Religionspolitik der DDR fort, markiere sie als Feinde und denunziere sie. Sie werde alles dafür tun, die finanziellen Grundlagen der Kirchen zu zerstören. Dazu gehören auch das Vorhaben, die Staatsleistungen unmittelbar einzustellen.“

Nachdem er die Positionen von Feige zusammengefasst hatte, fügte Wilmer hinzu: „Von Würzburg aus sage ich deutlich: Wehret den Anfängen! Und ich füge hinzu: Schützen wir unsere Demokratie! Unsere Demokratie organisiert die Uneinigkeit einer Gesellschaft in gerechter und friedvoller Weise.“

Der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD betont im Entwurf zum Wahlprogramm, das im April verabschiedet werden soll: „Gerade weil wir um die Bedeutung des Christentums wissen, greifen wir die Kirchensteuerkirchen an, denn die großen Kirchen schaden dem Glauben.“

Die AfD in Sachsen-Anhalt stellt dabei klar: „Das Christentum ist nicht nur ein wesentlicher Teil unserer Europäischen Kultur, es bietet auch Halt im Glauben und jenseitige Orientierung. Wer sich zum Christentum und der christlichen Ethik bekennt, handelt nachhaltiger und leistet einen wertvollen Beitrag zu unserem Gemeinwesen. Dass wir die Privilegien der Kirchensteuerkirchen abschaffen wollen, bedeutet nicht, dass wir den christlichen Glauben ablehnen – im Gegenteil.“

Direkt auf den ersten Seiten des Wahlprogramms fordert die AfD eine „Willkommenskultur für Kinder“, etwa durch „ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 2.000 Euro für die ersten beiden Kinder und von 4.000 Euro für jedes weitere Kind“.

Zum Umgang mit Abtreibungen heißt es: „Bereits in der Schwangerenkonfliktberatung ist den Frauen ein gesondertes schriftliches Verzeichnis der in ihrem konkreten Fall möglichen organisatorischen und finanziellen Unterstützungsleistungen einschließlich der jeweiligen Anlaufstelle zu übergeben.“

Und weiter: „Wir halten an dem gesellschaftlichen Kompromiss fest, wonach die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch für ungeborenes Leben gelten. Eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs mit allen dazugehörigen politischen Implikationen lehnen wir ab. Gesetzesinitiativen auf Bundesebene werden wir im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, beispielsweise im Bundesrat, entgegentreten.“

Das Programm spricht auch die künstliche Befruchtung an und fordert finanzielle Unterstützung für derartige Programme. Die katholische Kirche lehnt solche Maßnahmen ausdrücklich ab, weil sie „den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt“ trennen. „Der Akt, der die Existenz des Kindes begründet, ist dann kein Akt mehr, bei dem sich zwei Personen einander hingeben“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK).

Posted in

Werden Sie Teil der EWTN-Familie. Abonnieren Sie unseren Newsletter!

*Ich möchte zukünftig den wöchentlichen Newsletter von EWTN.TV mit Impulsen, Programmtips und Informationen rund um Ihren katholischen Fernsehsender per E-Mail empfangen. Diese Einwilligung kann am Ende jedes Newsletters widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.