BDKJ in NRW fordert AfD-Verbot, tritt Bündnis mit Antifa-Gruppen bei
Auf seiner Landesversammlung in Düsseldorf hat sich der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) einstimmig für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Damit schließt sich der katholische Jugendverband der bundesweiten Initiative „AfD-Verbot jetzt!“ an, die unter anderem von Antifa-Gruppen unterstützt wird.
Konkret fordert der Landesverband die Landesregierung auf, ein entsprechendes Verfahren aktiv zu unterstützen und über den Bundesrat auf den Weg zu bringen.
Annika Jülich, die Landesvorsitzende des BDKJ in NRW, erklärte laut Domradio zu dem Beschluss: „Wir sind eine engagierte, bunte und demokratische Jugend und setzen uns für eine gute Gesellschaft für alle ein – also für das genaue Gegenteil von dem, was die AfD möchte.“
Die frisch gewählte weitere Landesvorsitzende Katharina Kube begründete den politischen Vorstoß mit dem Schutz von Minderjährigen. „Es geht dabei nicht nur um uns“, betonte sie.
„Es geht darum, dass Kinder sicher aufwachsen können – unabhängig von Herkunft oder Pass. Demokratie und Menschenwürde sind nicht verhandelbar.“ Der BDKJ fungiert als Dachverband von 17 katholischen Kinder- und Jugendverbänden und gibt seine bundesweite Mitgliederzahl mit rund 660.000 an.
Laut Eigendarstellung wird die im Juni 2024 gestartete Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ durch Engagierte aus Gewerkschaften, der Klimabewegung sowie antifaschistischen Gruppen getragen.
Mit dem aktuellen Schritt in Nordrhein-Westfalen wird eine seit Jahren wachsende verbandsinterne Linie konsequent fortgeführt. Bereits im Jahr 2016 hatte der BDKJ die Positionen der AfD in einer Handreichung mit dem Begriff „Menschenfeindlichkeit“ eingeordnet.
Auf Bundesebene hatte sich diese Haltung zuletzt im Mai 2025 verschärft. Mit einem Dringlichkeitsantrag forderte der BDKJ auf der Bundeshauptversammlung die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat ausdrücklich auf, ein Verbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes einzuleiten.
Die AfD sieht sich hingegen selbst weder als rechtsextrem noch als völkisch. In einer Erklärung stellte die Partei vor dem Hintergrund derartiger Vorwürfe eigens klar: „Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten.“
