UEFA bestraft Fußballverein Roter Stern Belgrad, weil Fans riesige Christus-Ikone zeigten
Der europäische Fußballverband UEFA bestrafte den serbischen Fußballklub FK Crvena Zvezda, auch bekannt als Roter Stern Belgrad, wegen Fan-Aktionen bei einem Europa-League-Spiel mit insgesamt 95.500 Euro. Den größten Einzelposten von 40.000 Euro verhängte der Verband für eine Fan-Choreographie mit einer Darstellung von Jesus Christus und dem Begleitbanner „Möge unser Glaube dich zum Sieg führen“.
Beim Rückspiel der Sechzehntelfinalrunde am 26. Februar 2026 präsentierte die Ultra-Gruppe „Delije“ im Rajko-Mitić-Stadion in Belgrad ein großflächiges Tifo mit einer orthodoxen Christusikone, wie die Junge Freiheit berichtete. Auf dem Begleitbanner stand die Aufschrift: „Möge unser Glaube dich zum Sieg führen“. Serbisch-orthodoxe Motive sind eng mit der kulturellen und religiösen Identität des Klubs verbunden.
Die UEFA bezeichnete die Choreographie in ihrer Entscheidung als „Übermitteln einer Botschaft, die nicht für eine Sportveranstaltung geeignet ist“. Zudem wertete der Verband sie als Schädigung des Ansehens des Fußballs und der UEFA. Eine explizit religiöse Begründung nannte UEFA in der offiziellen Disziplinarentscheidung nicht.
Ihr Urteil erließ die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer am vergangenen Mittwoch. Neben der Strafe für das Tifo ahndete UEFA weitere Vergehen im Stadion: Pyrotechnik (17.000 Euro), das Werfen von Gegenständen (10.500 Euro) und blockierte Zugänge (28.000 Euro). Gegen die Entscheidung ist Einspruch möglich.
In sozialen Netzwerken und unter Fußballfans löste das Urteil scharfe Kritik aus. Kritiker warfen der UEFA vor, religiöse Ausdrucksformen zu ahnden, während andere weltanschauliche Botschaften in Stadien toleriert würden.
Wenige Tage nach Bekanntwerden der Strafe gegen Roter Stern Belgrad wurde bekannt, dass die UEFA auch den französischen Erstligisten LOSC Lille bestraft. Fans des Vereins hatten ein Banner mit einem Bild der Heiligen Jeanne d’Arc gezeigt. Für diesen Vorfall verhängte die UEFA nach Berichten heute eine Geldstrafe von 83.000 Euro.
