AfD fordert Ablösung von Staatsleistungen an Kirche in Höhe von 657 Millionen Euro jährlich
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der staatlichen Zahlungen an die Kirche sowie an die protestantische Gemeinschaft eingebracht. Jährlich fließen nach Angaben der Fraktion rund 657 Millionen Euro als sogenannte Staatsleistungen an die Kirche und an Protestanten, aber auch an einige andere Gruppierungen, ja gar an Atheisten.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Leistungen würden aufgrund historischer Rechtstitel aus vorkonstitutioneller Zeit erbracht und beruhten nicht auf nachkonstitutionellen Vereinbarungen. „Sie stehen im Spannungsverhältnis zur staatlichen Neutralität und zur modernen Ausgestaltung der Religionsfreiheit“, schrieben die Abgeordneten.
Hintergrund der Zahlungen ist die Säkularisierung von 1803, als zahlreiche Kirchengüter im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses enteignet und verstaatlicht wurden. Als Ausgleich übernahmen die weltlichen Landesherren umfangreiche Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kirche.
Nach Angaben der KNA sind diese Leistungen vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen. Bereits die Weimarer Reichsverfassung legte 1919 in Artikel 138 Absatz 1 fest, dass sie durch Landesgesetze abzulösen seien. Das Grundgesetz übernahm diesen Auftrag 1949 in Artikel 140.
Nach den Vorstellungen der Fraktion soll ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Ablösebeträge festgelegt werden. Als zulässige Ablöseformen sieht der Entwurf Einmalzahlungen, gestreckte Zahlungen oder Sachleistungen vor. Zudem soll eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle für einen bundesweit einheitlichen Vollzug sorgen. Ausdrücklich ausgenommen sind im Entwurf jüdische Religionsgemeinschaften.
Einen ähnlichen Vorstoß hatte bereits die Ampel-Koalition (2021–2024) unternommen, wie das Domradio berichtete. Das Vorhaben scheiterte am Widerstand der Länder, die einen Ablösebetrag in Höhe des 17- bis 18-fachen der Jahressumme als nicht finanzierbar ablehnten und auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 formell ihr Veto einlegten.
Am Montag wurde der Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 21/5212 im Bundestag eingebracht. Eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen steht noch aus.
