Kardinal Marx verpflichtet Priester, homosexuelle Segensfeiern zu ermöglichen

Kardinal Marx verpflichtet Priester, homosexuelle Segensfeiern zu ermöglichen

Kardinal Reinhard Marx hat die Priester und hauptamtlichen Seelsorger im Erzbistum München und Freising angewiesen, die umstrittene Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ als Grundlage der Seelsorge einzuführen. Wer solche Segensfeiern für homosexuelle Verbindungen oder wiederverheiratete Geschiedene nicht selbst vornehmen wolle, soll die Paare künftig an den Dekan oder an andere Seelsorger verweisen.

Aus einem Schreiben des Kardinals, über das „Die Tagespost“ am Montag berichtete, geht hervor, die Handreichung solle „Grundlage des seelsorglichen Handelns“ werden. Ab Juni sollen die „Queerpastoral“ sowie die Ehe- und Familienpastoral Fortbildungen zur Gestaltung der Segensfeiern für alle Hauptamtlichen in der Seelsorge anbieten.

Marx betonte, „dass es sich bei der Segnung nicht um die Feier einer sakramentalen Ehe handelt“. Dies bedeute aber nicht, „dass die Segnung einer nicht sakramentalen Verbindung, die in vielen Fällen schon eine standesamtlich geschlossene zivile Ehe ist, das Paar an den Rand der Gemeinde und der Kirche rückt“.

Laut Tagespost verlangte Marx, der „theologische Sinn“ des Textes solle all jenen erklärt werden, „die sich mit dieser Segnung noch schwertun“.

Die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ ist das Resultat eines aus einer Abstimmung des Synodalen Wegs hervorgegangenen Prozesses. Im März 2023 hatte die fünfte Synodalversammlung den Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ mit 92 Prozent der Stimmen angenommen. Die Gemeinsame Konferenz aus Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) legte den Text der Handreichung im Frühjahr 2025 vor. 

In der Kirche in Deutschland ist die Handreichung höchst umstritten. Offizielle Empfehlungen gaben die Bistümer Limburg, Osnabrück, Rottenburg-Stuttgart und Trier heraus. Das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg haben die Anwendung jedoch abgelehnt und verwiesen zur Begründung auf die römische Erklärung Fiducia supplicans.

Nach Fiducia supplicans vom 18. Dezember 2023, der vatikanischen Erklärung über die pastorale Sinngebung von Segnungen, sind Segnungen von Verbindungen in irregulären Situationen und von homosexuellen Paaren zwar grundsätzlich möglich – wobei die Glaubenskongregation nur zwei Jahre zuvor noch das Gegenteil behauptet hatte.

In Nummer 31 des Dokuments heißt es, ihre Form dürfe „von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden […], um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen“.

Laut Nummer 38 solle man „die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen“. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Segnungen nach Nummer 39 „im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier“. Auch „die Kleidung, die Gesten und die Worte, die Ausdruck für eine Ehe sind“, sind demnach zu unterlassen.

Zahlreiche Bischöfe, ja ganze Bischofskonferenzen, haben die grundsätzliche vatikanische Zulassung von Segnungen für homosexuelle Verbindungen abgelehnt. Somit besteht in der Kirche ein Richtungskampf zwischen jenen, die am klaren Nein zur Homosexualität festhalten, wie es der überlieferten und auf dem Naturrecht basierenden Lehre entspricht, und jenen, die Segnungen solcher Verbindungen grundsätzlich für möglich halten – ob in der vom Vatikan anvisierten Form oder jener, die in Deutschland in weiten Teilen üblich ist.

Die katholische Kirche unterscheidet zwischen homosexueller Neigung und homosexuellen Handlungen. Laut Katechismus sind homosexuelle Handlungen „in sich nicht in Ordnung“ und „in keinem Fall zu billigen“ (KKK 2357). Zugleich sei ihnen „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“ (KKK 2358). Die Ehe ist nach kirchlicher Lehre ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau, offen für die Weitergabe des Lebens.

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