Saarland nimmt allgemeinen Gottesbezug in Verfassung auf
Mit 46 Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen hat der saarländische Landtag am Mittwoch eine neue Präambel – mit allgemeinem Gottesbezug – für die Landesverfassung verabschiedet. Damit ist das Saarland das letzte deutsche Bundesland, das ein solches Vorwort für die Verfassung erhält.
In der neuen Passage heißt es wörtlich: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“
Initiiert worden war die Änderung von den Fraktionen der SPD und der CDU im Rahmen eines umfassenderen Gesetzespakets. Neben der Präambel sah das sogenannte Resilienzpaket neue Staatsziele gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie Reformen des Verfassungsgerichtshofs vor.
Für den Gottesbezug geworben hatte in einer Landtags-Anhörung im Januar 2026 auch Roland Rixecker, der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs. „Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis“, betonte Rixecker. Vielmehr mache der Bezug deutlich, dass man sich für sein Handeln gegenüber jemandem zu verantworten habe. „Ich fände es ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Acht gelassen werden würde“, fügte er hinzu.
Auch der Staatsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes plädierte in der Anhörung für die Aufnahme des Gottesbezugs. Es gehe dabei nicht automatisch um den christlichen Gott, sondern um den Bezug auf ein transzendentes Wesen, das Demut und die Fehlbarkeit des Menschen zum Ausdruck bringe. „Wir können eben nicht alles und machen Fehler“, unterstrich Gröpl.
Hinter der Formulierung stand ein breites interreligiöses Bündnis. Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinde sowie muslimischer Religionsgemeinschaften hatten sich gemeinsam für den Gottesbezug ausgesprochen. Widerstand kam hingegen von der FDP und der Initiative Konfessionsfreier im Saarland (IKiS).
Mit der Entscheidung schloss sich das Saarland mehreren anderen Bundesländern an. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits einen allgemeinen Gottesbezug in ihrer Verfassung. Gleiches gilt für das Grundgesetz.
