Kardinalstaatssekretär Parolin: Sanktionen wegen deutscher Homo-Segnungen wären „verfrüht“
Im Kontext der Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen in Deutschland nannte der vatikanische Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin es „verfrüht, von Sanktionen zu sprechen“. Der Vatikan stehe weiterhin „im Dialog“ mit den deutschen Bischöfen, so der Kardinal am Mittwochabend in Rom.
„Wir haben jedoch bereits seit einiger Zeit einen Dialog begonnen und dabei jeweils unsere Sichtweisen dargelegt“, sagte Parolin laut Vatican News am Rande einer Buchvorstellung am Patristischen Institut Augustinianum in Rom. Die Entscheidung liege nun beim Papst.
Ein Eingreifen des Heiligen Stuhls gegen die deutschen Bischöfe sei „verfrüht“, erklärte Parolin auf Fragen von Journalisten. Derzeit befinde man sich „im Dialog“: „Wir werden sehen, was geschieht.“
Eine Lösung halte er für möglich. Sie müsse die unterschiedlichen Auffassungen zusammenführen, auch beim „Thema der Synodalität“. Damit verbunden sei, „dass jede Entscheidung im Einklang mit dem Kirchenrecht, dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der Tradition der Kirche stehen muss“. Die Hoffnung sei, „niemals zu Sanktionen greifen zu müssen, sondern die Probleme friedlich lösen zu können, wie es in der Kirche sein sollte“.
Bereits am selben Tag hatte das vatikanische Glaubensdikasterium gegenüber Vatican News klargestellt, dass das im Jahr 2025 von den deutschen Bischöfen veröffentlichte Vademecum zur Segnung für Paare außerhalb kirchlich-sakramentaler Verbindungen nicht die Zustimmung des Vatikans habe.
Anfang Mai wurde auf der Internetseite des Dikasteriums für die Glaubenslehre ein bislang unveröffentlichtes Schreiben zugänglich gemacht, wie CNA Deutsch berichtete. Mit ihm hatte der Vatikan bereits Ende 2024 die deutschen Bischöfe vor der Publikation eines Textes zur Segnung homosexueller Verbindungen gewarnt. Der auf den 18. November 2024 datierte Brief von Kardinal Víctor Manuel Fernández, dem Präfekten des Glaubens-Dikasteriums, richtet sich an den Trierer Bischof Stephan Ackermann.
Im deutschen „Vademecum“, so Fernández, sei „die Rede von einer Verbindung und einer ‚offiziellen Regelung‘ durch die Seelsorger für Paare, die sich außerhalb der Ehe lieben“. Diese würden zudem „Gegenstand einer regelrechten ‚Akklamation‘, einer Geste, die normalerweise im Eheschließungsritual vorgesehen ist“.
Fernández folgerte: „In diesem Sinne entscheidet man sich faktisch dafür, den Status solcher Paare zu legitimieren, was im Widerspruch zu den Aussagen von Fiducia supplicans steht.“
Matthias Kopp, der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), erklärte gegenüber CNA Deutsch, der Brief beziehe sich auf eine später revidierte Vorgängerversion des Textes. „Der Entwurf wurde nach Eingang des Briefes noch einmal überarbeitet, um den kritischen Anmerkungen Rechnung zu tragen“, sagte Kopp. Veröffentlicht worden sei die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“ nach Annahme durch die Gemeinsame Konferenz aus DBK und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) am 23. April 2025.
Trotz der vatikanischen Kritik weitete sich die Anwendung der Handreichung in einzelnen deutschen Diözesen aus. Kardinal Reinhard Marx wies Mitte April 2026 die Priester und hauptamtlichen Seelsorger im Erzbistum München und Freising an, „Segen gibt der Liebe Kraft“ als „Grundlage des seelsorglichen Handelns“ einzuführen. Wer Segensfeiern für homosexuelle Verbindungen oder wiederverheiratete Geschiedene nicht selbst vornehmen wolle, solle Paare künftig an den Dekan oder an andere Seelsorger verweisen.
Marx betonte, „dass es sich bei der Segnung nicht um die Feier einer sakramentalen Ehe handelt“. Dies bedeute jedoch nicht, „dass die Segnung einer nicht sakramentalen Verbindung, die in vielen Fällen schon eine standesamtlich geschlossene zivile Ehe ist, das Paar an den Rand der Gemeinde und der Kirche rückt“. Ab Juni 2026 sollen „Queerpastoral“ sowie Ehe- und Familienpastoral Fortbildungen für alle Hauptamtlichen anbieten.
In der Kirche in Deutschland ist die Handreichung höchst umstritten. Offizielle Empfehlungen gaben die Bistümer Limburg, Osnabrück, Rottenburg-Stuttgart und Trier heraus. Das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg lehnten die Anwendung ab. Zur Begründung verwiesen sie auf die römische Erklärung Fiducia supplicans.
Papst Leo XIV. hatte sich bereits am 23. April 2026 auf dem Rückflug von Afrika nach Rom zum Streit um die deutschen Segnungsfeiern geäußert. „Der Heilige Stuhl hat bereits mit den deutschen Bischöfen gesprochen. Der Heilige Stuhl hat deutlich gemacht, dass wir mit der formalisierten Segnung von Paaren nicht einverstanden sind – in diesem Fall von homosexuellen Paaren, wonach Sie gefragt haben, oder von Paaren in irregulären Situationen –, die über das hinausgeht, was Papst Franziskus, wenn man so will, ausdrücklich erlaubt hat, als er sagte, dass alle Menschen Segen empfangen“, sagte der Papst.
Nach katholischer Lehre ist die Ehe ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau, offen für die Weitergabe des Lebens. Der Katechismus der Katholischen Kirche bezeichnet homosexuelle Handlungen als „in sich nicht in Ordnung“ und „in keinem Fall zu billigen“ (KKK 2357). Zugleich sei den betroffenen Personen „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen“ (KKK 2358).
